Die Klägerin beauftragte die Beklagte als Generalunternehmerin mit der Errichtung eines Geschäftsgebäudes. Der zwischen den Parteien geschlossene Vertrag beinhaltet eine Regelung dahingehend, dass die Beklagte Planungsdefizite der Ausführungsplanung gegebenenfalls unter Hinzuziehung von Fachplanern zu korrigieren habe. Die Beklagte führte die Fassadenentwässerung anhand der Planung des ebenfalls verklagten Ingenieurbüros aus...
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