Haushalt des Bundesbauministeriums wächst weiter

Bundeshaushalt 2026: 13 Milliarden Euro für den Wohnungsbau

Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat in seiner gestrigen Bereinigungssitzung den Regierungsentwurf für den Haushalt 2026 beschlossen und dabei noch einige Anpassungen vorgenommen. Der Etat des Bundesbauministeriums kann erneut einen deutlichen Aufwuchs verzeichnen. Insgesamt hat der Haushalt des Einzelplans 25 ein Volumen von fast 13 Mrd. € – ein Plus von rund 8 % gegenüber 2025. Die Gesamtausgaben liegen bei rund 7,7 Mrd. €, die Verpflichtungsermächtigungen bei rund 5,2 Mrd. €. Zusätzliche Programmmittel kommen im Klima- und Transformationsfonds (KTF) in Höhe von rund 875 Mio. € und im Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK) in Höhe von rund 3,4 Mrd. € hinzu.

Verena Hubertz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: „Der starke Haushalt des Bundesbauministeriums zeigt die klare Prioritätensetzung der Bundesregierung und des Parlaments: Wir schaffen mehr bezahlbaren Wohnraum. Mit 800 Mio. € machen wir aus fertigen Planungen in gebaute Häuser. Das Abschmelzen des Bauüberhangs ist ein wichtiges Signal an die Bauwirtschaft und an alle Menschen in unserem Land, die dringend mehr Wohnraum brauchen. Noch 2025 wollen wir damit starten. Dazu investieren wir in 2026 vier Milliarden Euro in die soziale Wohnraumförderung, um die Trendwende hin zu mehr Sozialwohnungen zu schaffen. Aber wir investieren nicht nur in Steine und Beton, sondern auch in das soziale Miteinander. Damit Städte und Gemeinden gut für die Zukunft aufgestellt sind und das Zusammenleben vor Ort gestärkt wird, erhöhen wir die Städtebauförderung 2026 auf eine Milliarde Euro. Außerdem stehen rund 580 Mio. € für die Sanierung von Sportstätten und Schwimmbädern bereit.“

Haushalt 2026 im Detail

Mit dem Haushalt 2026 wurden im Einzelplan 2025 unter anderem „frische“ Programmmittel für folgende Punkte verabredet:

  • 4 Mrd. € für den Sozialen Wohnungsbau (inkl. Junges Wohnen, 2025: 3,5 Mrd. €)
  • 1 Mrd. € für die Städtebauförderung (2025: 790 Mio. €)
  • 24,9 Mio. € für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen (2025: 15 Mio. €)

Aus dem Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität sowie dem KTF wurden unter anderem „frische“ Programmmittel für folgende Punkte verabredet:

  • 800 Mio. € für die Aktivierung des Bauüberhangs (Förderung EH55-Standard mit 100 % Erneuerbaren Energien)
  • 1,1 Mrd. € für das KfW-Programm klimafreundlicher Neubau (KFN). In diesem Programm stehen aus dem Budget 2025 und 2026 bis zu 800 Mio. € für die Aktivierung des Bauüberhangs (Förderung EH55 EE-Standard) zur Verfügung
  • 600 Mio. € für das KfW-Programm klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment (KNN)
  • 350 Mio. € für das KfW-Programm Wohneigentumsförderung für Familien (WEF)
  • 250 Mio. € für das KfW-Programm Jung kauft Alt (JkA)
  • 300 Mio. € für das geplante KfW-Programm Gewerbe zu Wohnen (GzW)
  • 75 Mio. € für das Programm Energetische Stadtsanierung
  • 333 Mio. € für die Sanierung kommunaler Sportstätten sowie zusätzliche 250 Millionen Euro für die Sanierung kommunaler Schwimmstätten und -bäder
  • 150 Mio. € für die Sanierung von Frauenhäusern
  • 50 Mio. € für barrierefreies und altersgerechtes Umbauen

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