GMG soll 65-Prozent-Vorgabe im GEG ersetzen

Koalitionsfraktionen stellen Eckpunkte für Gebäudemodernisierungsgesetz vor

Die Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und SPD haben am 24. Februar 2026 Eckpunkte für das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) vorgelegt. Das geplante Gesetz soll die mit der GEG-Novelle 2023 eingefügten §§ 71–71p sowie § 72 streichen und durch neue Regelungen ersetzen. Ein Gesetzentwurf soll laut dem Eckpunktepapier bis Ostern ins Kabinett eingebracht werden. Das Inkrafttreten ist vor dem 1. Juli 2026 vorgesehen.

Abschaffung der 65-Prozent-Regelung im Bestand

Das neue GMG soll mehr Technologieoffenheit, eine „Bio-Treppe“ und Änderungen bei Wärmeplanung und Fernwärme bringen.
Bild: Clipdealer

Das neue GMG soll mehr Technologieoffenheit, eine „Bio-Treppe“ und Änderungen bei Wärmeplanung und Fernwärme bringen.
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Zentraler Punkt der geplanten Neuregelung ist die Streichung der pauschalen Vorgabe, dass neu eingebaute Heizungen mindestens 65 % erneuerbare Energien nutzen müssen. Diese Anforderung war mit der GEG-Novelle 2023 eingeführt worden (§§ 71 – 71p sowie § 72 des GEG). Künftig soll es bei einem Heizungstausch keine generelle prozentuale Mindestvorgabe mehr geben. Eigentümer sollen zwischen verschiedenen Technologien wählen können, darunter:

  • Wärmepumpen
  • Fernwärme
  • Hybridlösungen
  • Biomasse
  • Gas- und Ölheizungen

Bestehende Heizungen sollen weiterbetrieben werden können. Auch ein verpflichtender Austausch bestehender Anlagen ist laut dem Eckpunktepapier nicht vorgesehen.

Einführung einer „Bio-Treppe“ für fossile Heizungen

Für neu eingebaute Gas- und Ölheizungen ist eine stufenweise Verpflichtung zur Nutzung klimafreundlicher Brennstoffanteile geplant („Bio-Treppe“).

  • Ab 1. Januar 2029: mindestens 10 % klimafreundlicher Brennstoffanteil.
  • Weitere Anhebung bis 2040 in drei Stufen.

Als anrechenbar gelten u. a. Biomethan, synthetische Brennstoffe sowie verschiedene Wasserstoffderivate. Der CO₂-Preis soll für diesen Anteil entfallen.

Ergänzende Grüngas- und Grünölquote

Zusätzlich ist eine moderate Quote für Inverkehrbringer von Erdgas und Heizöl vorgesehen. Diese soll:

  • 2028 mit bis zu 1 % starten,
  • bilanziell erfüllbar sein und
  • auf die „Bio-Treppe“ angerechnet werden.

Industrie und Gewerbe sind von dieser Quote in den aktuellen Planungen ausgenommen. Die konkrete Ausgestaltung soll durch das zuständige Ministerium in einem separaten Verfahren erfolgen.

BEG-Förderung bleibt bestehen

Die Finanzierung der Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) soll bis mindestens 2029 gesichert bleiben.

Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie

Mit dem GMG soll zugleich die europäische Gebäudeeffizienzrichtlinie (EPBD) umgesetzt werden, wobei „Spielräume bei der Umsetzung“ ausgeschöpft werden sollen. Für Neubauten gilt nach EU-Vorgabe:

  • Ab 2028: öffentliche Neubauten als Nullemissionsgebäude
  • Ab 2030: alle Neubauten als Nullemissionsgebäude

Für den Wohngebäudebestand sind keine gebäudeindividuellen Sanierungspflichten vorgesehen, heißt es von CDU/CSU und SPD. Die nationalen Gebäudeeffizienzklassen sollen entsprechend den europäischen Vorgaben bis Ende 2029 harmonisiert werden.

Änderungen bei kommunaler Wärmeplanung

Die kommunale Wärmeplanung soll beibehalten, jedoch vereinfacht werden. Geplant sind u. a.:

  • Stark vereinfachte Verfahren für Kommunen unter 15.000 Einwohnern.
  • Reduzierte Datenübermittlungspflichten (keine Verbrauchsdaten für EFH).
  • Beschränkung der Pflicht zur Berücksichtigung der Kälteversorgung auf größere Kommunen.

Zudem ist vorgesehen, gebäudegenaue Wärmebedarfsdaten zu verwenden, wenn Verbrauchsdaten nicht vorliegen. Planer sollen diese auch selbst errechnen dürfen.

Fernwärme: Anpassung regulatorischer Rahmenbedingungen

Im Bereich der leitungsgebundenen Wärmeversorgung sind Änderungen der AVBFernwärmeV und der Wärmelieferverordnung angekündigt. Vorgesehen sind u. a.:

  • Anpassungen zur Refinanzierung von Investitionen in Dekarbonisierung und Netzausbau.
  • Stärkere Transparenzanforderungen.
  • Einrichtung einer Preistransparenzplattform.

Die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) soll gesetzlich verankert und ausgebaut werden.

Gesetzgebungsverfahren steht noch aus

Bei den vorliegenden Dokumenten handelt es sich um Eckpunkte- und Informationspapiere der Koalitionsfraktionen. Ein formeller Gesetzentwurf liegt bislang nicht vor. Änderungen im parlamentarischen Verfahren sind daher möglich. Die tab wird Sie über eventuelle Anpassungen bzw. Änderungen auf dem Laufenden halten.

Reaktion von Verbänden

Der Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK) bewertet die vorgelegten Eckpunkte für ein neues Gebäudemodernisierungsgesetz als wichtigen Schritt hin zu mehr Praxisnähe, weniger Bürokratie und größerer Umsetzbarkeit in der Heizungsmodernisierung. Entscheidend wird aus Sicht des Verbandes nun die konkrete Ausgestaltung im Gesetzgebungsverfahren sein. Positiv hervorzuheben seien insbesondere der Abbau bürokratischer Vorgaben, die stärkere Technologieoffenheit sowie die angekündigte Entkopplung einzelner Entscheidungen von der kommunalen Wärmeplanung. Auch die geplante Evaluierung im Jahr 2030 wird von Seiten des ZVSHK als sinnvoll erachtet, um Zielerreichung und Wirkung der Maßnahmen realistisch zu überprüfen und gegebenenfalls nachzusteuern. Gleichzeitig mahnt der Verband, klare Leitplanken nicht aus dem Blick zu verlieren. Das neue GMG dürfe nicht zu neuen Unsicherheiten führen oder Investitionen in wenig zukunftsfähige Lösungen begünstigen.

Der Bund für Umwelt- und Naturschutz Deutschland (BUND) kritisiert die veröffentlichten Eckpunkte zum GMG scharf. Die Bundesregierung erfülle die Wunschliste der Gaswirtschaft, die sich für eine Grüngasquote stark gemacht hatte. Anstatt mindestens den bestehenden gesetzlichen Rahmen zu erhalten und ihr anstehendes Klimaschutzprogramm für mehr Maßnahmen zu nutzen, setze sie weiter auf fossile Öl- und Gasheizungen durch die Abschaffung der 65-Prozent-Regelung. Das Erreichen der Klimaziele im Gebäudesektor wird laut BUND unmöglich gemacht.

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