Gebäudeautomation nun im GEG
Anforderung des neuen GEG 2024Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) wurde sowohl in der Politik als auch in der Öffentlichkeit in Bezug auf die Anforderungen an die Wärmeerzeugung und einer anfangs geplanten Stilllegung von älteren Heizungen heftig diskutiert. Diese Thematik überschattete offensichtlich die ebenso enthaltenen Mindestanforderungen an die Gebäudeautomation im Nicht-Wohngebäude.
Am 19. Oktober 2023 wurden die Änderungen des GEG im Bundesanzeiger veröffentlicht, sie treten am 1. Januar 2024 in Kraft. Zum besseren Verständnis des GEG ist es wichtig, die Querbezüge zwischen einigen Vorschriften zu verstehen (graphisch wird dies in Abb. 1 dargestellt).
Die gesetzlich erforderlichen Anforderungen an Gebäude in Bezug auf die Energieeffizienz werden in Deutschland durch das GEG geregelt. Dieses ist die nationale Umsetzung der auf europäischer Ebene beschlossenen energetischen Anforderungen an Gebäude über die EPBD (European Performance of Buildings Directive).
Die derzeit...
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