Bund unterstützt baureife Projekte, Quartiersumbau und sozialen Wohnungsbau

BMWSB startet neue Förderinitiativen: Wohnungsbau, Quartierssanierung und soziale Infrastruktur

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) hat mehrere Förderinitiativen und Haushaltsmaßnahmen vorgestellt, die zentrale Bereiche des Bau- und Gebäudesektors betreffen – vom Wohnungsbau über städtische Quartiere bis zur sozialen Infrastruktur. Mit den vorgestellten Maßnahmen möchte das BMWSB seine Anstrengungen verstärken und diese Themen gleichzeitig adressieren.

Befristete EH55-Plus-Förderung soll Bauüberhang aktivieren

Die zeitlich befristete Effizienzhaus 55-Plus-Förderung mit 100 % Erneuerbaren Energien startet am 16. Dezember 2025. Damit werden baureife Vorhaben mit bis zu 100.000 € zinsverbilligter KfW-Kredite pro Wohneinheit gefördert. Damit wird der Bauüberhang kurzfristig aktiviert und soll mehr Wohnraum geschaffen. Tausende baureife Projekte erhalten so die Chance, wieder wirtschaftlich umgesetzt zu werden.

Neue BMWSB-Initiativen zielen darauf ab, Wohnungsbau, Quartierssanierung und kommunale Infrastruktur gezielt voranzutreiben.
Bild: Clipdealer

Neue BMWSB-Initiativen zielen darauf ab, Wohnungsbau, Quartierssanierung und kommunale Infrastruktur gezielt voranzutreiben.
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Die Förderung erfolgt mittels zinsverbilligter KfW-Kredite. Förderfähig sind der Neubau oder Ersterwerb von Wohngebäuden, Kommunen können einen Zuschuss von 5 % erhalten. Wohngebäude müssen im Effizienzhausstandard 55 mit einer Wärmeerzeugung mit 100 % Erneuerbaren Energien geplant sein. Fossile Energieträger wie Gas und Öl sind damit ausgeschlossen – Wärmepumpen, Fernwärme, Solarwärme, Biomasse, etc. sind förderfähig. Es muss zum Zeitpunkt der Antragsstellung eine Baugenehmigung vorliegen, mit dem Bauvorhaben darf jedoch noch nicht begonnen worden sein.

Der Zinssatz wird am Tag des Förderstarts auf den Seiten der KfW abrufbar sein. Die Kreditlaufzeit beträgt maximal 35 Jahre. Die Zinsbindungsfrist beträgt maximal 10 Jahre. Die Mittel für die Förderung werden einmalig bereitgestellt. Der Kreditbetrag muss innerhalb von 12 Monaten abgerufen werden. Die Abruffrist kann maximal bis zu 24 Monate verlängert werden. Die Förderung ist befristet und endet, wenn die Mittel aufgebraucht sind. Bereits im Vorfeld zur neuen Förderung waren die Zinskonditionen bei allen bestehenden Förderprogrammen verbessert worden. Zudem hatte es beim „Klimafreundlichen Neubau im Niedrigpreissegment“ und „Jung kauft alt“ Anpassungen bei den Fördervoraussetzungen gegeben, damit noch mehr Vorhaben von der Förderung profitieren können.

Dazu Verena Hubertz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: „Die Anzahl der Baugenehmigungen und die Baufinanzierungen steigen. Viele Auftragsbücher füllen sich langsam wieder. Und dennoch: Die lang ersehnte Erholung vollzieht sich schleppend. Auf dem Papier haben wir rund 760.000 Wohnungen mehr in Deutschland, von denen aufgrund gestiegener Kosten aber aktuell viele nicht realisiert werden. Wir wollen fertige Planungen in gebaute Häuser umwandeln. Deshalb starten wir unsere EH55-Plus-Förderung mit einem Umfang von 800 Mio. €. Die Förderung ist ein notwendiger Schub für die Bauwirtschaft. Wir setzen damit bereits das dritte Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um und zeigen mit dem Bau-Turbo und den steigenden Mitteln für den sozialen Wohnungsbau, dass Investitionen in den Markt sich wieder lohnen.“

Neustart der „Energetischen Stadtsanierung“ unterstützt Kommunen im Quartier

Nach dem Förderstopp am Ende des Jahres 2023 nimmt das BMWSB in Zusammenarbeit mit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) das Förderprogramm „Energetische Stadtsanierung“ (KfW 432) wieder auf. Ziel des Förderprogramms ist es, Kommunen und ihre Partner beim klimagerechten Umbau von Stadtquartieren zu unterstützen und damit zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2045 beizutragen. Das Programm fördert Konzepte für energetische Sanierungen und für die Dekarbonisierung der Energieversorgung im Quartier sowie ein Sanierungsmanagement, das die Umsetzung dieser Konzepte begleitet.

Kommunen, kommunale Unternehmen und weitere Akteure können jetzt erneut Förderanträge bei der KfW stellen. Im Rahmen des Programms erhalten geförderte Kommunen Zuschüsse von bis zu 75 %, in Haushaltsnotlagen sind sogar bis zu 90 % Förderung möglich. Insgesamt stehen für das Programm im Jahr 2025 und – vorbehaltlich des Beschlusses des Haushaltes 2026 – jeweils 75 Mio. € zur Verfügung. Weitere Informationen sind auf der Webseite der KfW zu finden.

Dazu Verena Hubertz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: „Mit dem Neustart des Förderprogramms ‚Energetische Stadtsanierung‘ setzen wir ein starkes Signal für den Klimaschutz und die Zukunftsfähigkeit im Gebäudesektor. Wir unterstützen Kommunen, Gebäudeeigentümer, Stadtwerke und Wohnungsunternehmen dabei, ihren Gebäudebestand fit für die Zukunft zu machen. Serielles Sanieren, Nahwärmenetze oder die Nutzung von Abwärme aus benachbartem Gewerbe – vor Ort zeigen sich viele effiziente Wege, um den Energieverbrauch zu senken und den Anteil erneuerbarer Energien zu steigern. So entstehen vor Ort innovative Lösungen, die Energie sparen, erneuerbare Quellen stärken und unsere Stadtquartiere lebenswerter machen.“

Im Koalitionsvertrag hat sich die Bundesregierung zur Erreichung der Klimaziele im Gebäudesektor u. a. vorgenommen, den Quartiersansatz zu stärken. Mit der Neuauflage des Förderprogramms geht die Bundesregierung einen weiteren Schritt hin zu nachhaltigeren und klimafreundlicheren Städten. Im Vordergrund steht die Minderung von CO2-Austoß, zugleich werden jedoch auch städtebauliche, denkmalpflegerische, wohnungswirtschaftliche und soziale Aspekte in das Programm mit einbezogen. Neben der CO2-Reduktion können auch Maßnahmen zur Klimaanpassung, der Ausbau von Stadtgrün oder der Einsatz digitaler Technologien berücksichtigt werden. Somit bietet das Förderprogramm „Energetische Stadtsanierung“ die Chance, den für den Klimaschutz notwendigen Umbau der Stadtquartiere gleichzeitig für die Entwicklung nachhaltiger Quartiere mit hoher Lebensqualität zu nutzen. Zudem wird das Programm ein wichtiger Baustein angesehen, um in den kommenden Jahren die Umsetzung der Wärmeplanung voranzubringen.

Sozialer Wohnungsbau 2026/27 – Bund stellt 9 Mrd. € bereit

Bundesbauministerin Verena Hubertz hat für den Bund die Verwaltungsvereinbarungen für den Sozialen Wohnungsbau und das Sonderprogramm Junges Wohnen für die Jahre 2026 und 2027 unterzeichnet. Die Verwaltungsvereinbarungen werden nach Unterzeichnung aller 16 Bundesländer in Kraft treten.

Dazu Verena Hubertz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: „Um mehr bezahlbaren Wohnraum in Deutschland zu schaffen, ist der Soziale Wohnungsbau ein entscheidender Schlüssel. Hierfür investiert der Bund für die Programmjahre 2026 und 2027 insgesamt 9 Mrd. € in den sozialen Wohnungsbau der Länder. Die Mittel für das Junge Wohnen werden wir ab 2027 auf dann eine Milliarde Euro jährlich verdoppeln. Damit wollen wir die Trendwende bei den Sozialwohnungen schaffen und den Bestand an bezahlbaren Wohnungen Schritt für Schritt wieder erhöhen.

Dabei schauen wir auch gemeinsam auf die Effizienz der eingesetzten Gelder. Wir haben uns mit den Ländern darüber verständigt, das serielle, modulare und systemische Bauen nun verstärkt auch im Sozialen Wohnungsbau zu fördern, denn das spart Zeit und Geld. Besonders freue ich mich, dass wir erstmals die Verwaltungsvereinbarungen über zwei Jahre abschließen werden. Das schafft Planungssicherheit und reduziert für Bund und Länder den Verwaltungsaufwand deutlich.”

Der soziale Wohnungsbau hat sich in den letzten Jahren zu einem wichtigen Stabilitätsanker für den gesamten Wohnungsbau entwickelt. Im Jahr 2024 wurden von den Ländern insgesamt rund 62.000 Wohneinheiten im Bereich des sozialen Wohnungsbaus gefördert. Das waren rund 51 % mehr als in 2022 und rund 25 % mehr als im Vorjahr – trotz gestiegener Bau- und Finanzierungskosten und sinkender Baugenehmigungen im Gesamtmarkt. Mehr bezahlbaren Wohnraum in Deutschland schaffen, steht für das Bundesbauministerium nach eigenen Angaben an erster Stelle. Bis zum Jahr 2029 plant der Bund, eine Rekordsumme von 23,5 Mrd. € zu investieren. Zusammen mit den Mitteln der Länder steht so erfahrungsgemäß eine mehr als doppelt so hohe Summe zur Verfügung.

Mittel für Sanierung von Sport- und Schwimmstätten aufgestockt

Der im Deutschen Bundestag beschlossene Bundeshaushalt 2026 sieht im Einzelplan des BMWSB auch eine erhebliche Bereitstellung von Mitteln für den Bereich der Sanierung von Sport- und Schwimmstätten vor.

Den Startschuss des Bundesprogramms „Sanierung kommunaler Sportstätten“ zur Umsetzung der Förderrunde 2025 hat Bundesbauministerin Verena Hubertz am 16. Oktober 2025 mit der Veröffentlichung des Projektaufrufs gegeben. Städte und Gemeinden sind noch bis zum 15. Januar 2026 aufgerufen, sich im Rahmen eines Interessenbekundungsverfahrens mit geeigneten Projekten zu bewerben. Eine Projektauswahl durch den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages ist voraussichtlich für Ende Februar 2026 geplant. Zur Umsetzung der im Haushalt 2026 zusätzlich bereitstehenden Mittel wird das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen in Abstimmung mit dem Deutschen Bundestag nun die notwendigen Vorbereitungen treffen. Weitere Informationen zu den im Einzelplan des BMWSB bereitgestellten Mitteln sind auf der Webseite des Bundesministeriums zu finden.

Dazu erklärt Sabine Poschmann, Parlamentarische Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: „Sport hält fit, macht Spaß und bringt Menschen zusammen. Damit das auch in Zukunft so bleibt, müssen unsere Sport- und Freizeitstätten in Schuss gehalten werden. Genau hier setzt der Bund jetzt ein starkes Signal: Mit weiteren 333 Mio. € für das Bundesprogramm ‚Sanierung kommunaler Sportstätten‘ sowie weiteren 250 Mio. € für die Sanierung kommunaler Schwimmstätten im Bundeshaushalt 2026 unterstützen wir die Kommunen dabei, ihre Einrichtungen zukunftsfähig zu machen. Denn viele Kommunen kämpfen mit einem Sanierungsstau und genau da holen wir jetzt auf, um überfällige Projekte endlich anzugehen. Sport ist nicht nur wichtig für die Gesundheit, sondern auch für den sozialen Zusammenhalt. Deshalb ist es so entscheidend, dass wir jetzt investieren und Sportstätten weiterhin als Orte des Miteinanders sichern. Hierfür danke ich den Mitgliedern des Haushaltsausschusses. Um die Modernisierung einen echten Schritt nach vorne zu bringen und keine Zeit zu verlieren, können Kommunen bereits jetzt starten und Anträge für Projekte einreichen. Im aktuellen Bundeshaushalt 2025 stehen dafür bereits 333 Mio. € bereit.“

Bundesforschungszentrum für klimaneutrales und ressourcenschonendes Bauen – Bund und Länder unterzeichnen Eckpunkte

Da der Bausektor mit Blick auf die Klima- und Nachhaltigkeitsziele eine besondere Verantwortung hat, gründen Bund und Länder ein Bundesforschungszentrum klimaneutrales und ressourcenschonendes Bauen (BFZ), das über mehrere Standorte in ganz Deutschland verfügt. Zur Etablierung dieses Forschungszentrums haben Sören Bartol, Parlamentarischer Staatssekretär bei der Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauen, gemeinsam mit den Vertreterinnen und Vertretern der drei Gründungsländer Sachsen, Thüringen und Baden-Württemberg eine Eckpunktevereinbarung unterzeichnet.

Ziel des BFZ ist es, u. a. die Reduzierung des Ressourcenverbrauchs im Bauwesen, die Entwicklung CO₂-armer Baustoffe und Bauverfahren und die Etablierung zirkulärer, ressourceneffizienter Bauweisen in den Blick zu nehmen. Das BFZ soll auf diesem Gebiet als zentrales Instrument zur Unterstützung und Bündelung der Bauforschungsaktivitäten in Deutschland etabliert werden. Ein Schwerpunkt dabei ist die Vernetzung von Forschung und Praxis mit dem Ziel der Verbesserung des Innovationstransfers in die Bauwirtschaft. Dafür werden jetzt die Voraussetzungen geschaffen: In 2026 wird das BFZ als Verein gegründet. Gründungsmitglieder sind der Bund, die Gründungsländer und die wissenschaftlichen Einrichtungen in diesen Ländern. In einer solchen Verbundstruktur soll das BFZ neue Forschungsfragen in neuen Formaten übernehmen.

Der Aufbau des BFZ startet in 2026 mit einer pilothaften Projektförderung von drei Forschungsclustern aus Forschungseinrichtungen, Praxispartnern und Kommunen. Ein international renommiertes Wissenschaftsgremium wird den Etablierungsprozess begleiten und evaluieren. Das Zentrum soll auch im internationalen Kontext eine zukunftsorientierte Sichtbarkeit und Vernetzung der deutschen Bauwirtschaft gewährleisten. Die Länder Sachsen, Thüringen und Baden-Württemberg sind gleichberechtigte Gründungsmitglieder dieses bundesweiten Forschungsverbundes. Die Landesstandorte des BFZ sind gleichfalls Bindeglieder zu Forschungseinrichtungen der jeweiligen Länder.

Die wissenschaftliche Bearbeitung der Forschungsthemen erfolgt in den Mitgliedsländern des BFZ an bestehenden Forschungseinrichtungen oder auf diesen aufbauend. Dadurch sollen Expertise, Reputation und Agilität des BFZ sichergestellt und Doppelstrukturen vermieden werden. Der im Koalitionsvertrag formulierte Auftrag zur Etablierung eines Bundesforschungszentrums für klimaneutrales und ressourceneffizientes Bauen und die Sicherstellung seiner Finanzierung greift den in der vergangenen Legislaturperiode begonnenen Prozess auf und betont dessen politische Bedeutung. Das vom Haushaltsausschuss des 20. Deutschen Bundestages gebilligte Konzept beruht auf einem Netzwerkgedanken und einer dezentralen Ansiedlung. Die Aufgabenwahrnehmung soll in den Standorten der Gründungsländer erfolgen.

Verena Hubertz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: „Die Klimaanpassung unserer Gebäude und ein nachhaltiger Umgang mit Ressourcen gehören zu den größten Aufgaben der Baubranche. Mit dem neuen Bundesforschungszentrum setzen Bund und Länder gemeinsam ein Zeichen: Wir wollen nicht nur reagieren, sondern die Zukunft des Bauens aktiv gestalten. Die dezentrale Struktur, die starke länderübergreifende Vernetzung und der interdisziplinäre, praxisnahe Ansatz öffnen dafür genau die richtigen Räume. Das Zentrum soll nicht nur Forschungslücken schließen, sondern auch Motor sein für den Transfer von frischen Ideen, mutigen Ansätzen und schnellen Innovationen in die Baupraxis. Dafür stärken wir die Forschungseinrichtungen in den Ländern und geben ihnen Rückenwind. Ich freue mich ganz besonders, dass wir mit Sachsen, Thüringen und Baden-Württemberg drei Gründungsländer haben, die auf eine reiche, international anerkannte Forschungstradition blicken.“

Michael Kretschmer, Ministerpräsident des Freistaates Sachsen: „Sachsen ist ein Standort mit Zukunft. Dass wir die Forschung zum klimaneutralen Bauen nun dauerhaft in Bautzen verankern, ist ein starkes Signal für die Lausitz: Wir setzen auf Innovation, wir setzen auf Technologieoffenheit und wir schaffen die Grundlagen für neue Arbeitsplätze. Das neue Bundesforschungszentrum zeigt, wie erfolgreich Strukturwandel gelingen kann, wenn Bund, Länder und Wissenschaft an einem Strang ziehen. Heute machen wir deutlich: Die Lausitz wird zu einem zentralen Motor für nachhaltiges Bauen in Deutschland.“

Winfried Kretschmann, Ministerpräsident von Baden-Württemberg: „Die Gründungsmitgliedschaft im Bundesforschungszentrum für klimaneutrales und ressourceneffizientes Bauen ist ein Meilenstein für Baden-Württemberg. Wir bringen unsere geballte Stärke aus Wissenschaft und Wirtschaft in das Projekt ein, um Maßstäbe beim kreislaufgerechten Bauen und bei der Verwendung digitaler Methoden zu setzen. Gemeinsam mit den weiteren Gründungsländern und dem Bund gestalten wir so eine nachhaltige, innovative und wettbewerbsfähige Transformation des Bauwesens.“

Mario Voigt, Ministerpräsident des Freistaates Thüringen: „Für Thüringen ist die Gründung des Bundesforschungszentrums ein strategischer Erfolg. Es freut uns besonders, dass wir mit dem Innovationszentrum Bau in Weimar nicht nur einen herausragenden wissenschaftlichen Gründungsakteur stellen, sondern auch durch die Verortung wichtiger Geschäftsstellenfunktionen in Thüringen einen entscheidenden Beitrag zur Stärkung Ostdeutschlands als Forschungs- und Zukunftsstandort leisten. Wir blicken gespannt auf die Umsetzung der ersten Forschungscluster ab 2026 und werden als Land unseren Teil dazu beitragen, diese gemeinsame Vision schnellstmöglich mit Leben zu füllen.“

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