Die Einbeziehung der Regelungen der VOB/B hat für den Unternehmer einige Vorteile, wie eine kürzere Gewährleistung und erleichterte Voraussetzungen für die Abnahme. Gerade weil die VOB/B umgekehrt damit den Bauherrn gegenüber den gesetzlichen Regelungen des BGB benachteiligt, ist Vorsicht geboten – die Rechtsprechung differenziert...
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