Zum Anspruch auf Nacherfüllung
Die Unverhältnismäßigkeitseinrede im WerkvertragsrechtIst ein Werkvertrag mangelhaft erbracht, hat der Besteller regelmäßig einen Anspruch auf Nacherfüllung. Ist die Nacherfüllung jedoch unverhältnismäßig, darf der Werkunternehmer die Leistung verweigern. Die Frage, wann eine solche Unverhältnismäßigkeit vorliegt, ist immer wieder Gegenstand von Gerichtsverfahren.
Problemdarstellung
Schließen Werkunternehmer und Besteller einen Werkvertrag, verpflichtet sich der Werkunternehmer regelmäßig zur Bewirkung eines Werkerfolges, wobei es grundsätzlich auf die Art und Weise, wie dieser Erfolg erreicht wird, nicht ankommt; bezeichnet wird dies als funktionaler Herstellungsbegriff. Ist die Werkleistung also mangelhaft, hat der Besteller konsequenterweise einen Anspruch auf Erbringung des geschuldeten Werkerfolgs. Der Unternehmer kann die Nacherfüllung jedoch verweigern, wenn diese objektiv, subjektiv oder wirtschaftlich unmöglich ist. Allerdings ist eine...
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