Unverhältnismäßigkeit der Nachbesserung

Wenn eine Werkleistung mangelhaft ist, kann der Auftraggeber eine Nachbesserung verlangen. Dies gilt allerdings nicht, wenn der Nachbesserungsanspruch unverhältnismäßig ist.

Unverhältnismäßigkeit ist in aller Regel aber nur dann anzunehmen, wenn einem objektiv geringen Interesse des Auftraggebers an einer mangelfreien Vertragsleistung ein ganz erheblicher und deshalb ver­gleichs­weise unangemessener Aufwand gegenübersteht. Hat der Auf­trag­geber dagegen objektiv ein berechtigtes Interesse an einer ord­nungs­gemäßen Erfüllung des Vertrages, kann ihm der Auftragnehmer regelmäßig die Nachbesserung...

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