Was liegt vor: Auftrag für eine Anlagensanierung oder Beseitigung eines Mangels?

Das aktuelle Baurechtsurteil

Wenn ein Unternehmer für einen Auftraggeber potenzielle Mängel beseitigt, die bei seinen im Vertragsverhältnis entstanden sind, ist darin nur in eindeutigen Einzelfällen ein Erlass von Gewährleistungsansprüchen und ein stillschweigender Abschluss eines neuen, kostenpflichtigen Sanierungsvertrages zu sehen. Beseitigt der Unternehmer die Mängel und haben die Vertragsparteien die Klärung der Mängelhaftung hintenangestellt, kann sich der Unternehmer nicht auf eine fehlende Fristsetzung zur Nacherfüllung berufen, wenn sich später seine Pflicht zur Haftung für die Mängel herausstellt (OLG Brandenburg, Urteil vom 18.12.2024, Az. 4 U 218/21).

Sachverhalt

Ein Unternehmen wird mit dem Austausch der Kuppel des Nachgärers einer Biogasanlage beauftragt. Diese Kuppel besteht aus zwei übereinander liegenden Folien, die das entstehende Biogas auffangen sollen. Das Unternehmen baut die Folien ein und erhält dafür auch das vereinbarte Honorar. Der Nachgärer wird in Betrieb genommen. Durch einen vermutlich bereits bestehenden Riss der inneren Folie ist Feuchtigkeit in den Zwischenraum zwischen den Folien gedrungen und dort kondensiert. Durch das Gewicht des Kondensats wird die innere Folie nach unten gezogen. Dadurch hat sie einen...

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