Das aktuelle Baurechtsurteil

Das Ende der fiktiven Mängelbeseitigungskosten

Am 22. Februar 2018 hat der BGH in Karlsruhe ein Urteil erlassen, das in die Bauszene einschlagen wird wie ein Blitz. Bisher konnten Bauherren oder Auftraggeber am Bau tatsächlich noch nicht entstandene Mangelbeseitigungskosten fiktiv geltend machen. Der Schadenersatzanspruch eines Bauherrn war in Höhe der Sanierungskosten (ohne MwSt) vom Werkunternehmer zu erstatten. Dieses selbst dann, wenn der Bauherr die Sanierung nicht durchführen hat lassen und der wirtschaftliche Minderwert des Mangels teilweise deutlich geringer war, als die zu erstattenden Sanierungskosten. Mit seiner Entscheidung hat der BGH der vorgenannten Praxis in Abkehr zu seiner bisherigen ständigen Rechtsprechung eine Absage erteilt. Ein Besteller, der ein mangelhaftes Werk behält und den Mangel nicht beseitigen lässt, kann seinen Schaden nur noch in der Weise bemessen, dass er eine Vermögensdifferenz zwischen den hypothetischen Wert des Werks mit und ohne Mangel ermittelt.

Zum Fall:

Im Fall, über den der BGH zu entscheiden hatte, beauftragte der Kläger den Werkunternehmer mit der Verlegung von Natursteinplatten. Der Unternehmer führte die Arbeiten aus. Der Bauherr nahm sie ab. Das Werk war mangelhaft.

Der Bauherr hatte ursprünglich auf Zahlung eines Vorschusses für die Mängelbeseitigung geklagt. Noch während sich das Verfahren in der zweiten Instanz vor dem OLG Düsseldorf (Az.: I-5 U 30/15) befand, verkaufte er das Objekt und stellte die Klage auf Schadenersatz um. Gegenstand des Schadenersatzes sollten jedenfalls die Mangelbeseitigungskosten sein, die über dem...

Jetzt Artikel freischalten:

tab DIGITAL

14 Tage kostenlos testen

2,49 € / Woche*

Fachwissen jederzeit und überall.

Greifen Sie auf exklusive PLUS-Artikel und das komplette Online-Archiv zu und lesen Sie tab bequem im E-Paper-Format. Das digitale Abo für alle, die flexibel bleiben möchten.

Ihre Vorteile:

  • Exklusive tab-PLUS-Artikel
  • 6 E-Paper für mobiles Lesen
  • Online-Archivzugang

*129,48 € bei jährlicher Abrechnung inkl. MwSt.

Jetzt bestellen

tab KOMBI

4,99 € / Woche*

Das komplette tab-Erlebnis – digital & gedruckt.

Für alle, die Fachinformationen auf allen Kanälen nutzen möchten: Kombinieren Sie Print und Digital, profitieren Sie von unseren Fachforen und präsentieren Sie Ihr eigenes Projekt.

Ihre Vorteile:

  • Exklusive tab-PLUS-Artikel
  • 6 Print-Ausgaben pro Jahr
  • E-Paper für mobiles lesen
  • Teilnahme an einem Fachforum
  • Online-Archivzugang
  • Veröffentlichen eines Projekts

*259,48 € bei jährlicher Zahlung inkl. MwSt. & Versand

Jetzt bestellen

Thematisch passende Artikel:

Ausgabe 1-2/2020

Kein Anspruch gegen einen Architekten

Zur Erstattung von fiktiven Mangelbeseitigungskosten

Mit der Grundsatzentscheidung im Februar 2018 (Az.: VII ZR 46/17) hatte der BGH unter Abkehr von seiner bisherigen Rechtsprechung bereits entscheiden, dass ein Besteller, der das bestellte Werk...

mehr
Ausgabe 7-8/2018

Ende fiktiver Mängelbeseitigungskosten

Der Bundesgerichtshof gibt seine Rechtsprechung auf!

Zum Fall Die Bestellerin beauftragte die Auftragnehmerin mit Natursteinarbeiten im Außenbereich. Geplant und überwacht wurden die Arbeiten vom Architekten der Bestellerin. Die Natursteinarbeiten...

mehr
Ausgabe 09/2013

Das aktuelle Baurechtsurteil: Mängelbeseitigung

Wer zahlt überzogene Mangelbeseitigungsmaßnahmen?

Der Fall Der Bauherr beauftragt einen Tischler mit der Fertigung von Fenstern für 24 Reihenhäuser. Schon während der Bauausführung kommt es zu Wasser- und Windeintritten im Bereich der Fenster,...

mehr
Ausgabe 7-8/2016

Die aktuelle Entscheidung

Mängelgewährleistungsrechte vor Abnahme

Zum Fall In dem Fall, mit dem sich das Oberlandesgericht Celle beschäftigt hat, verlangte der Werkunternehmer einen Restwerklohn in Höhe von etwa 15.000 €. Dem Werkvertrag lag das BGB zugrunde. Die...

mehr
Ausgabe 09/2015

Aktuelles aus dem Baurecht: Frist zur Mangelbeseitigung

Rechtsanwalt Dr. Michael Kunzmann, LL.M.

Das Oberlandesgericht Frankfurt hat mit Urteil vom 7. Mai 2015 (Az.: 15 U 17/14) nochmals festgestellt, dass, wenn der Auftraggeber dem Unternehmer keine Frist zur Mangel­beseitigung gesetzt hat, er...

mehr