DIN EN 81-76 schafft neue Regeln für Evakuierungsaufzüge
06.05.2026 |Mit der DIN EN 81-76 gilt seit Januar 2026 erstmals eine verbindliche europäische Norm für Evakuierungsaufzüge. Damit wird ein grundlegender Wandel im Brandschutz eingeleitet: Aufzüge sind künftig nicht mehr grundsätzlich vom Einsatz im Brandfall ausgeschlossen, sondern können unter definierten technischen und betrieblichen Voraussetzungen gezielt zur Evakuierung eingesetzt werden. Dies betrifft insbesondere Personen mit eingeschränkter Mobilität, für die bisher häufig keine eigenständige Evakuierungsmöglichkeit bestand.
Die DIN EN 81-76 definiert erstmals verbindliche Anforderungen an Konstruktion, Ausstattung und Betrieb von Aufzügen für den Einsatz bei der Evakuierung im Brandfall.
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Seit Januar 2026 ist die europäische Norm EN 81-76 in deutsches Recht übergegangen und damit verbindlich. Die DIN EN 81-76 „Sicherheitsregeln für Konstruktion und Einbau von Aufzügen – Besondere Anwendungen für Personen- und Lastenaufzüge – Teil 76: Evakuierung von Menschen mit Behinderungen mithilfe von Aufzügen“ regelt erstmals umfassend, wie Aufzüge konstruiert, ausgerüstet und betrieben werden müssen, damit sie im Brandfall gezielt zur Evakuierung von Menschen mit Beeinträchtigungen eingesetzt werden können. Ein Meilenstein und für Planer und Errichter sowie für Betreiber zugleich ein klarer Handlungsauftrag.
Schacht ist sicherster Ort im Brandfall
Die Grundannahme, ein Aufzugsschacht wirke im Brandfall wie ein Kamin, trifft in der Realität eher selten zu. Reale Brandereignisse zeigen ein anderes Bild: Vorräume sind oft verraucht, die Aufzugskabine selbst bleibt häufig unversehrt. Diese Erkenntnis ist nicht neu; Bereits die VDI 6017 erlaubt unter bestimmten Bedingungen eine verlängerte Nutzung von Aufzügen im Brandfall. Was fehlte, war ein verbindlicher, europäisch harmonisierter Rahmen für den nächsten Schritt: den gezielten Evakuierungsbetrieb.
Die EN 81-76 ist nun Stufe C in einem vierstufigen System, das die VDI 6017 „Aufzüge – Steuerungen für den Brandfall“ beschreibt: Von der einfachen Rückfahrt in eine sichere Haltestelle (Stufe A) über den verlängerten Betrieb bei Brandalarm (Stufe B) bis zum vollwertigen Feuerwehraufzug nach EN 81-72 (Stufe D). Die neue Norm schließt die Lücke dazwischen und definiert, wie der Aufzug zum aktiven Rettungsmittel wird.
Was die Norm konkret fordert
Das Regelwerk unterscheidet zwei Gebäudeklassen. In Klasse A, typischerweise Wohngebäude ohne Feuerwehraufzug, reichen Aufzüge mit 630 kg Tragfähigkeit, kombiniert mit einer Batterienotfahrt. In Klasse B, also größeren und komplexeren Objekten, werden 1.000 kg Tragfähigkeit und eine vollwertige Ersatzstromversorgung gefordert. In beiden Fällen schreibt die Norm eine Deckenluke vor, die Fremdrettung von außen ermöglicht, sowie rauchdichte Vorräume und, wo erforderlich, spezielle Lüftungsanlagen.
Demnach genügt es nicht, nur die Aufzugstechnik zu betrachten. Der Evakuierungsaufzug ist kein Produkt, das man in ein bestehendes Gebäude einbaut. Er ist ein Systemkonzept, das Architektur, Haustechnik und Brandschutzplanung zusammendenkt.
Drei Betriebsarten für jeden Kontext
Besonders praxisrelevant sind die drei Betriebsarten, die die Norm definiert. Im automatischen Evakuierungsbetrieb fährt der Aufzug nach Brandalarm eigenständig in die Evakuierungsebene ohne Eingriff von außen, zeiteffizient und intuitiv bedienbar. Das ist nach Einschätzung vieler Experten die praktikabelste Lösung für die meisten Gebäude.
Der fernunterstützte Betrieb ermöglicht die Steuerung durch eine Leitstelle per Audio- und Videoverbindung. Dies eignet sich vor allem für sicherheitskritische Gebäude wie Banken oder Kliniken. Beim fahrerunterstützten Betrieb schließlich steuert ein geschulter Helfer den Aufzug vor Ort persönlich, eine Lösung, die insbesondere für Pflegeeinrichtungen sinnvoll ist, wo Bewohnerinnen und Bewohner individuelle Begleitung benötigen. Alle drei Modi lassen sich kombinieren und schaffen so ein flexibles Instrument, das auf unterschiedliche Nutzergruppen und Gebäudetypen zugeschnitten werden kann. So ist es möglich, bis zum Eintreffen eines Helfers den Aufzug im automatischen Modus zu belassen, um dann auf den Helferbetrieb umzuschalten.
Frühzeitig planen
Die DIN EN 81-76 ermöglicht erstmals eine verbindliche Grundlage für die Planung von Evakuierungsaufzügen, die frühzeitig – idealerweise in Leistungsphase 2 oder 3 – berücksichtigt werden sollte. Betreiber bestehender Gebäude sollten eine mögliche Nachrüstung prüfen, da Barrierefreiheit und Sicherheit an Bedeutung gewinnen. Ziel ist es, Menschen im Brandfall eine selbstständige Evakuierung zu ermöglichen und Schäden sowie Risiken zu reduzieren.
