Die aktuelle Entscheidung

Mängelgewährleistungsrechte vor Abnahme

Seit der Schuldrechtsreform im Jahre 2002 ist problematisch, ob bei einem BGB-Bauvertrag Mängelgewährleistungsrechte schon vor der Abnahme entstehen können. Auch in seiner letzten Entscheidung (Urteil v. 25. Februar 2016, Az.: VII ZR 49/15) hat der BGH dies weiterhin offen gelassen. Das Oberlandesgericht Celle hat mit Urteil v. 11. Mai 2016 (Az.: 7 U 164/15) einen Anspruch des Auftraggebers auf Kostenvorschuss zur Mangel­beseitigung vor der Abnahme jedenfalls dann angenommen, wenn sich ein Werkunternehmer, der ein in dieser Hinsicht mangelhaftes Werk abgeliefert hat, auf den Standpunkt stellt, er habe mangelfrei geleistet.

Zum Fall

In dem Fall, mit dem sich das Oberlandesgericht Celle beschäftigt hat, verlangte der Werkunternehmer einen Restwerklohn in Höhe von etwa 15.000 €. Dem Werkvertrag lag das BGB zugrunde. Die Anwendbarkeit der VOB/B war nicht vereinbart. Nachdem der Werkunternehmer den Auftraggeber zur Abnahme aufgefordert hatte, verweigerte der Auftraggeber die Abnahme und teilte mit, es lägen zahlreiche und gravierende Mängel vor. Im Prozess des Werkunternehmers auf Zahlung des offenen Werklohns hat der Auftraggeber einen Kostenvorschuss zur Mangelbeseitigung geltend gemacht. Der vom Gericht beauftragte...

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