Bedeutung der Abnahme in der TGA

Öffentlich-rechtliche und rechtsgeschäftliche Abnahme

Oft werde ich in der täglichen Praxis nach der Bedeutung der Abnahme gefragt. Ist es überhaupt erforderlich, die Arbeiten / Planungsleistungen abnehmen zu lassen? Welche rechtlichen Auswirkungen hat die Abnahme? Der folgende Beitrag erläutert die wichtigsten Gesichtspunkte.

Zunächst ist die rechtsge­schäft­liche Abnahme von öffentlich-rechtlichen Abnahmen zu trennen. Bei letzteren geht es allein um die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Vorschriften und Bestimmungen. Zumeist führen die Behörden solche Abnahme durch.Demgegenüber ist die rechts­geschäftliche Abnahme für die Be­hörden nicht von Interesse; sie stellt aber eine wichtige Zäsur in der vertraglichen Beziehung zwischen Auftragnehmer/Planer und Bauherr dar. Durch die rechts­geschäftliche Abnahme er­klärt der Bauherr, dass das Werk/Planung im wesentlichen vertragsgerecht ist. Dies hat fol­gende Auswirkungen:
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