Fälligkeit des Werklohns

Abhängigkeit von Rechnungserteilung möglich

Die Fälligkeit des Werklohns kann auch beim Werkvertrag von der Erteilung einer Rechnung abhängig gemacht werden. In dem durch das Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 21. Juni 2011 – 21 U 119/10 – war die Rechnung am 16. Juli ausgestellt worden. Darin war die übliche Vergütung angegeben, so dass der Auftraggeber dagegen nichts vorbringen konnte.

Da die Übergabe der Rechnung am 24. Juli stattgefunden hatte, geriet der Auftraggeber mit der Zahlung nicht gleich in Verzug, so dass der Auftragnehmer nicht gleich Verzugszinsen fordern konnte. Da die Parteien des Werkvertrages keine...

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