Das aktuelle Baurechtsurteil: Mängelbeseitigung

Wer zahlt überzogene Mangelbeseitigungsmaßnahmen?

Ausführende Unternehmer, aber auch Architekten und Ingenieure, können für Mängel am Bauwerk ersatzpflichtig sein. Was aber gilt, wenn der Auftraggeber eine objektiv nicht erforderliche Mangelbeseitigungsmaßnahme durchführen lässt? Diesen gar nicht seltenen Fall hatte kürzlich – wieder einmal – der Bundesgerichtshof zu entscheiden.

Der Fall

Der Bauherr beauftragt einen Tischler mit der Fertigung von Fenstern für 24 Reihenhäuser. Schon während der Bauausführung kommt es zu Wasser- und Windeintritten im Bereich der Fenster, die der Tischler nicht beseitigen kann. Der Bauherr zieht einen Gutachter hinzu, der die Auffassung vertritt, die Fens­ter seien konstruktionsbedingt nicht dicht und müssten ausgetauscht werden. Dies macht der Bauherr und verlangt die Kosten der Ersatzvornahme von dem Tischlerbetrieb zurück.

In zwei Instanzen wird die Klage abgewiesen, denn der gerichtliche Sachverständige bestätigt entgegen dem...

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