Das aktuelle Baurechtsurteil: Mängelbeseitigung
Wer zahlt überzogene Mangelbeseitigungsmaßnahmen?Ausführende Unternehmer, aber auch Architekten und Ingenieure, können für Mängel am Bauwerk ersatzpflichtig sein. Was aber gilt, wenn der Auftraggeber eine objektiv nicht erforderliche Mangelbeseitigungsmaßnahme durchführen lässt? Diesen gar nicht seltenen Fall hatte kürzlich – wieder einmal – der Bundesgerichtshof zu entscheiden.
Der Fall
Der Bauherr beauftragt einen Tischler mit der Fertigung von Fenstern für 24 Reihenhäuser. Schon während der Bauausführung kommt es zu Wasser- und Windeintritten im Bereich der Fenster, die der Tischler nicht beseitigen kann. Der Bauherr zieht einen Gutachter hinzu, der die Auffassung vertritt, die Fenster seien konstruktionsbedingt nicht dicht und müssten ausgetauscht werden. Dies macht der Bauherr und verlangt die Kosten der Ersatzvornahme von dem Tischlerbetrieb zurück.
In zwei Instanzen wird die Klage abgewiesen, denn der gerichtliche Sachverständige bestätigt entgegen dem...
Jetzt Artikel freischalten:
tab DIGITAL
14 Tage kostenlos testen
2,49 € / Woche*
Fachwissen jederzeit und überall.
Greifen Sie auf exklusive PLUS-Artikel und das komplette Online-Archiv zu und lesen Sie tab bequem im E-Paper-Format. Das digitale Abo für alle, die flexibel bleiben möchten.
Ihre Vorteile:
- Exklusive tab-PLUS-Artikel
- 6 E-Paper für mobiles Lesen
- Online-Archivzugang
*129,48 € bei jährlicher Abrechnung inkl. MwSt.
tab KOMBI
4,99 € / Woche*
Das komplette tab-Erlebnis – digital & gedruckt.
Für alle, die Fachinformationen auf allen Kanälen nutzen möchten: Kombinieren Sie Print und Digital, profitieren Sie von unseren Fachforen und präsentieren Sie Ihr eigenes Projekt.
Ihre Vorteile:
- Exklusive tab-PLUS-Artikel
- 6 Print-Ausgaben pro Jahr
- E-Paper für mobiles lesen
- Teilnahme an einem Fachforum
- Online-Archivzugang
- Veröffentlichen eines Projekts
*259,48 € bei jährlicher Zahlung inkl. MwSt. & Versand
