GModG: BDH und BWP bewerten Referentenentwurf unterschiedlich
08.05.2026Der Referentenentwurf zum Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) stößt in der Branche auf diverse Bewertungen. Während der Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie (BDH) insbesondere die größere Technologieoffenheit und den Abbau bürokratischer Vorgaben begrüßt, sieht der Bundesverband Wärmepumpe (BWP) deutliche Rückschritte gegenüber dem bisherigen Gebäudeenergiegesetz. Beide Verbände fordern zugleich Nachbesserungen im weiteren Gesetzgebungsverfahren – u. a. bei Planungssicherheit, Förderbedingungen und den konkreten Anforderungen an Heizsysteme.
BDH begrüßt Kurswechsel und Technologieoffenheit
Der BDH bewertet den Start des Gesetzgebungsverfahrens grundsätzlich positiv. Der Entwurf setze das Eckpunktepapier der Bundesregierung „weitgehend um“ und markiere einen Kurswechsel hin zu „weniger Bürokratie und einer stärkeren Marktorientierung bei der Heizungsmodernisierung“.
Positiv bewertet der Verband insbesondere die Abschaffung der bisherigen Verpflichtung, beim Einbau neuer Heizungen einen Anteil von mindestens 65 % erneuerbarer Energien nachweisen zu müssen. Ebenfalls begrüßt wird, dass im Rahmen der sogenannten „Biotreppe“ neben biogenen Energieträgern auch weitere Optionen wie Solarthermie und hybride Heizsysteme berücksichtigt werden.
Kritik an Mieterschutz und Biomasse-Regelungen
Kritisch sieht der BDH dagegen die vorgesehenen Regelungen zum Mieterschutz. Zwar unterstütze der Verband ausdrücklich eine sozial ausgewogene Modernisierung des Anlagenbestands, die geplanten Vorgaben könnten jedoch Investitionen in moderne Heizsysteme bremsen.
Darüber hinaus der Verband die Anforderungen an feste Biomasse kritisch gesehen. Diese gingen „weit über die zugrundeliegenden Anforderungen der EU-Richtlinien zu Erneuerbaren Energien hinaus“. In der aktuellen Form bestehe die Gefahr, dass die Nutzung von Holz zum Beheizen von Gebäuden erheblich eingeschränkt werde. Zusätzlichen Anpassungsbedarf sieht der BDH außerdem bei Effizienzmaßnahmen wie:
- hydraulischem Abgleich,
- Heizungspumpentausch,
- Wohnungslüftung mit Wärmerückgewinnung.
Diese würden im Entwurf bislang unzureichend berücksichtigt.
BWP warnt vor Rückschritten
Deutlich kritischer fällt die Bewertung des BWP aus. Zwar begrüßt auch der Bundesverband Wärmepumpe, dass die Debatte mit dem Referentenentwurf nun konkret werde. Gleichzeitig kritisiert der Verband jedoch „klare Rückschritte gegenüber dem aktuellen Gebäudeenergiegesetz“, die zu neuer Rechts- und Planungsunsicherheit führen könnten.
Besonders kritisch wird die Absenkung der Anforderungen an neue Heizungen bewertet. Während das bisherige Gebäudeenergiegesetz einen Anteil von mindestens 65 % erneuerbarer Energien vorsah, enthalte der Referentenentwurf zunächst nur einen Anteil von 10 %. BWP-Geschäftsführer Dr. Martin Sabel bezeichnet dies mit Blick auf Energiepreise, Versorgungssicherheit und Klimaziele als „völlig falsches Zeichen“.
Kritik an Biotreppe und Hybrid-Wärmepumpen
Der BWP kritisiert zudem, dass der Entwurf teilweise hinter die ursprünglich vereinbarten Eckpunkte zurückfalle. So sollen die Vorgaben zur Nutzung steigender Biomasseanteile künftig nur noch für neu installierte Heizungen gelten. Für bereits installierte Anlagen entfalle diese Verpflichtung dagegen. Laut BWP könnten dadurch zusätzliche Emissionen und ein höherer Bedarf an importiertem Erdgas und Heizöl entstehen.
Auch bei Hybrid-Wärmepumpen sieht der Verband Nachbesserungsbedarf. Der aktuelle Entwurf enthalte keine Mindestanforderungen an die Wärmeleistung des Wärmepumpenanteils. Dadurch könnten laut BWP Schlupflöcher entstehen, mit denen sich die Anforderungen der „Biotreppe“ umgehen ließen.
Verbände fordern Verlässlichkeit im weiteren Verfahren
Trotz unterschiedlicher Bewertungen sehen sowohl BDH als auch BWP weiteren Anpassungsbedarf im parlamentarischen Verfahren. Der BDH fordert einen zügigen Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens und warnt vor langwierigen politischen Debatten. Insbesondere im Zusammenhang mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) brauche der Markt „Ruhe und Verlässlichkeit“. Der BWP wiederum fordert Nachschärfungen mit Blick auf Klimaziele, Planungssicherheit und die Fortführung der Heizungsförderung. Zudem müsse das Gesetz aus Sicht des Verbandes stärker an die Vorgaben der Europäischen Gebäuderichtlinie (EPBD) angepasst werden.
