Koalitionsausschuss befasst sich mit GEG

Gemeinsames Auftreten der erneuerbaren Wärmeverbände: Keinen Umbruch bei Gebäudeenergiegesetz und Förderung

Vor dem Koalitionsausschuss von CDU, CSU und SPD am Mittwoch appellierten der Bundesverband Wärmepumpe (BWP) und der Deutsche Energieholz- und Pellet-Verband (DEPV) an die Bundesregierung, die Rahmenbedingungen der Wärmewende stabil zu halten. Förderung und Gebäudeenergiegesetz sind in ihrer aktuellen Form dafür geeignet, einen wachsenden Erfolg von Wärmepumpen und Holzheizungen zu generieren. Ein neues Rechtsgutachten der beiden Verbände weist Überlegungen, die Förderung von Einzelheizungen in Fernwärmeausbaugebieten auszuschließen, als rechtswidrig zurück.

Unter den aktuellen Rahmenbedingungen ist am Markt für erneuerbare Wärmeerzeuger laut BWP und DEPV eine wachsende Dynamik festzustellen. Wärmepumpen haben sich in diesem Jahr zu dem am häufigsten verkauften Heizungssystem entwickelt. Bis zum Jahresende rechnet der BWP mit einem Absatz von 300.000 Geräten. Der DEPV prognostiziert für das Jahr einen Absatz von rund 37.000 Pelletanlagen, wodurch deren Gesamtbestand in Deutschland auf rund 760.000 ansteigt. „Die aktuelle Dynamik zeigt, dass die Regelungen trotz weiterhin festzustellender Verunsicherung zu greifen beginnen. Die Menschen fangen an, zu verstehen, dass erneuerbare Heizungen im Wärmemarkt eine entscheidende Größe werden“, betonen BWP-Geschäftsführer Dr. Martin Sabel und DEPV-Geschäftsführer Martin Bentele gemeinsam.

DEPV und BWP fordern die Politik und Energiewirtschaft u. a. dazu auf, keinen künstlichen Konflikt zwischen dezentralen Heizungen und Wärmenetzen herzustellen.
Bild: Clipdealer

DEPV und BWP fordern die Politik und Energiewirtschaft u. a. dazu auf, keinen künstlichen Konflikt zwischen dezentralen Heizungen und Wärmenetzen herzustellen.
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Für die beiden Verbände steht fest: GEG und BEG sollten vorbehaltlich gezielter Vereinfachungen grundsätzlich in der aktuellen Form bestehen bleiben. Hierzu zählt auch die Beibehaltung der Verpflichtung zum 65-Prozent-Erneuerbaren-Anteil beim Einbau neuer Heizungen. Diese Regelung („Heizungsgesetz“) abzuschaffen, würde gegen Europarecht und deutsches Verfassungsrecht verstoßen, wie ein Gutachten des BWP belegt. Hierdurch stünde ein Abbruch der positiven Entwicklung am Wärmemarkt mit einer erneuten Verunsicherung führen, was im eklatanten Widerspruch zu den Zielen für Klimaschutz und Energiesouveränität stünde.

Förderausschluss in Fernwärmeausbaugebieten unzulässig

Die von den Fernwärme vertretenden Branchenvertretern zunehmend erhobene Forderung, die Förderung von Einzelheizungen in Gebieten auszuschließen, die laut Wärmeplanung für den Ausbau der Fernwärme vorgesehen sind, weisen DEPV und BWP zurück. Die kommunale Wärmeplanung ist eine unverbindliche Potenzialabschätzung der Kommune. Ob und wann das Wärmenetz kommt, bleibt unklar. Wer in einem Wärmenetzausbaugebiet lebt, hätte zum Zeitpunkt eines Heizungstauschs keine Möglichkeit, sich tatsächlich an die Fernwärme anzuschließen und wäre benachteiligt. Ein Rechtsgutachten von Miriam Vollmer (re | Rechtsanwälte; siehe unten) kommt zum Schluss, dass eine solche Benachteiligung mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz nicht vereinbar wäre. DEPV und BWP fordern Politik und Energiewirtschaft daher auf, keinen künstlichen Konflikt zwischen dezentralen Heizungen und Wärmenetzen zu konstruieren und auf diese Forderung zu verzichten.

Kontinuität statt Rückschritt

In einem gemeinsamen Positionspapier (siehe unten) bringen die beiden Erneuerbaren-Verbände ihre Erwartungen mit Blick auf das GEG und die Förderung zum Ausdruck. Darunter insbesondere die folgenden Punkte:

  • GEG und BEG sollten grundsätzlich in ihrer derzeitigen Form Bestand haben.
  • Die Vorgabe von 65-Prozent-Erneuerbarer Wärme beim Heizungstausch muss bleiben – eine ersatzlose Streichung wäre rechtlich unzulässig und brächte enorme Unsicherheit in den Markt.
  • Die Erfüllungsoption, weiterhin fossile Gasheizungen zu installieren, wenn der Versorger die Umstellung zu Wasserstoff in Aussicht stellt, bedarf strenger Vorgaben, um Verbraucherschutz und einen fairen Wettbewerb der Technologien sicherzustellen.
  • Eine stärkere Gewichtung der BEG-Heizungsförderung nach Einkommensverhältnissen ist angemessen. Die Förderung muss aber grundsätzlich für alle in ihrer gegenwärtigen Systematik erhalten bleiben, um die Akzeptanz der Wärmewende zu erhalten.
  • Ein Ausschluss der Förderung von Einzelheizungen in Wärmenetzausbaugebieten wäre rechtlich nicht haltbar.

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