Aktuelles aus dem Baurecht: Frist zur Mangelbeseitigung
Immer wieder kommt es am Bau zu Mängeln und Ausführungsfehlern. Zur Geltendmachung von Selbstvornahmekosten oder Schadenersatz ist es erforderlich, dass der Auftraggeber dem Unternehmer, der ein mangelhaftes Werk erstellt hat, eine Frist zur Nachbesserung setzt. Nur in Ausnahmefällen ist eine solche Fristsetzung entbehrlich.
Der Fall
Der klagende Auftraggeber hat dem beklagten Unternehmer vor der Einleitung eines selbstständigen Beweisverfahrens vor dem Landgericht Marburg weder festgestellte Mängel angezeigt noch diesen etwa unter Setzung einer Frist zur Mängelbeseitigung oder Nacherfüllung aufgefordert.
Nach Abschluss des selbstständigen Beweisverfahrens klagt der...
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