Strengere Trinkwassergrenzwerte gefährden öffentliche Wasserversorgung
15.06.2026Den weitaus größten Teil von per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS) nimmt der Mensch über die Luft, die Nahrungsmittel und sonstige Gebrauchsgegenstände auf. Eine Aufnahme über das Trinkwasser ist nachrangig und wird aufgrund der geltenden Grenzwerte für das Trinkwasser beschränkt. Dennoch entwickeln sich die auch als „Ewigkeitschemikalien“ bekannten PFAS zunehmend zu einer zentralen Gefährdung Versorgungssicherheit der öffentlichen Wasserversorgung.
Nicht gesundheitlich begründete schärfere Trinkwassergrenzwerte bei PFAS führen zur massiven Erhöhung der Trinkwasserkosten
Ebenso gefährdet dies auch die Versorgungssicherheit, da weder Technologien, Ressourcen noch Entsorgungs möglichkeiten bei der Trinkwasseraufbereitung zur Verfügung stehen
PFAS-Problem besteht in der nicht hinreichend wirksamen Regulierung von PFAS in Brüssel, nicht im Trinkwasser
Eine im Auftrag des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches (DVGW) durchgeführte Studie des Technologiezentrums Wasser (TZW) in Karlsruhe analysiert erstmals umfassend die wirtschaftlichen Auswirkungen bestehender und aktuell auf EU-Ebene diskutierter verschärfter PFAS-Grenzwerte im Trinkwasser. Grundlage der Untersuchung sind mehr als 2.600 Trinkwasseranalysen aus Deutschland, ergänzt durch Daten aus der Schweiz, der 1 Grundwasserdatenbank Baden-Württemberg sowie internationalen Monitoringprogrammen. Die Ergebnisse zeigen deutlich: Mit sinkenden Grenzwerten steigt die Betroffenheit der Wasserversorgung erheblich, ohne dass die Verbraucherinnen und Verbraucher gesundheitlich davon profitieren würden.
Der derzeitige Summengrenzwert von 0,1 µg/l für 20 PFAS wird in 1,7 % der Proben überschritten. Der ab Januar 2028 geltende zusätzliche Grenzwert von 0,02 µg/l für vier PFAS wird aktuell bereits in knapp 4 % der Proben überschritten. Weitere diskutierte Absenkungen, die nicht gesundheitlich begründet sind, würden dazu führen, dass bis zu 95 % der Wasserressourcen betroffen wären – mit gravierenden Folgen für die Kosten und die Versorgungssicherheit der öffentlichen Wasserversorgung. Es gilt das eigentliche PFAS-Problem in Brüssel anzugehen: Zukünftige PFAS-Einträge in die Umwelt sind zu minimieren, statt weiterhin Absenkungen des Trinkwassergrenzwertes, die nicht gesundheitlich zu begründen sind, weiter zu verfolgen.
Technische Machbarkeit ist begrenzt bis nicht umsetzbar
Die im Auftrag des DVGW durchgeführte Studie des TZW analysiert die wirtschaftlichen Auswirkungen auf EU-Ebene diskutierter verschärfter PFAS-Grenzwerte im Trinkwasser.
Bild: DVGW/TZW
Zur Entfernung von PFAS stehen derzeit vor allem Aktivkohlefiltration (für langkettige PFAS) und Membranverfahren zur Verfügung. Trifluoressigsäure (TFA) kann ausschließlich mittels Umkehrosmose entfernt werden. Für TFA gilt derzeit ein gesundheitlich abgeleiteter Leitwert von 60 µg/l. Auf EU-Ebene wird jedoch eine mögliche Absenkung bis auf 0,1 µg/l diskutiert, die sich jedoch nicht mit einer human-toxikologischen Ableitung begründen lässt. Eine solche Verschärfung hätte weitreichende Konsequenzen: Nahezu alle Trinkwasserressourcen in Deutschland wären betroffen. In der Folge müssten Wasserwerke flächendeckend auf energieintensive Umkehrosmose im Vollstrom umgestellt werden. Dies wäre in der Praxis kaum realisierbar – unter anderem auch, weil der Wasserbedarf um rund 25 % für Spülwässer der Aufbereitungsanlagen steigen würde.
Angesichts klimabedingt sinkender Wasserverfügbarkeiten gefährdet dies dann die Versorgungssicherheit. Auch dürfen PFAS-angereicherte Spülwässer nicht in Gewässer eingeleitet werden. Hinzu kommen der erhebliche CO2-Fußabdruck, Engpässe bei Planungsbüros, Baukapazitäten und notwendigen Rohstoffen für die anschließende Aufmineralisierung des durch die Umkehrosmose entmineralisierten Wassers zu Trinkwasser. Letztlich würde sich Trinkwasser deutlich verteuern für EU-Grenzwerte, die gesundheitlich nicht notwendig sind und vom eigentlichen Problem ablenken. Es muss beim Grundsatz bleiben: Leit- oder Grenzwerte für Trinkwasser müssen human toxikologisch für spezifische Einzelstoffe abgeleitet und nicht aus einer allgemeinen Besorgnis heraus forciert werden.
Erheblich steigende Kosten
Mit sinkenden Grenzwerten steigen die wirtschaftlichen Belastungen massiv. Für den PFAS 20-Grenzwert sind rund 130 zusätzliche Aufbereitungsanlagen in Deutschland erforderlich – bei jährlich zusätzlichen Gesamtkosten von etwa 26 Mio.€. Für den ab 2028 geltenden PFAS 4-Grenzwert steigt der bundesweite Bedarf auf etwa 220 Anlagen mit jährlichen Zusatzkosten von rund 42 Mio. €. Für die jeweils betroffenen Wasserversorger stellt das im Einzelfall eine hohe wirtschaftliche Herausforderung dar. Ein möglicher TFA-Grenzwert von 0,1 µg/l hätte drastische Konsequenzen: Rund 6.000 neue Anlagen wären in Deutschland notwendig, mit jährlichen Zusatzkosten von etwa 3,3 Mill. €. Über eine angenommene Nutzungsdauer von 20 Jahren ergäben sich daraus Gesamtkosten von rund 66 Mill. €, die von den Wasserversorgungsunternehmen und letztlich von den Verbraucherinnen und Verbrauchern aufgebracht werden müssten. Die vollständige Studie steht zum Download unter diesem Link bereit.
