Das aktuelle Baurechtsurteil

Reden ist Silber, Schweigen ist Gold?

In seinem Urteil vom 25. Juli 2019 (Az.: 14 U 34/19) hatte sich der Senat des OLG Oldenburg mit der Frage zu beschäftigen, ob ein Bauunternehmer Mehrkosten übernehmen muss, wenn er einer diesbezüglichen Forderung eines Auftraggebers nicht unverzüglich widerspricht. Dies jedenfalls dann, wenn der Bauunternehmer einen Mangel verursacht hat, der Auftraggeber im Rahmen einer Baustellenbesprechung erklärt hat, auf die Erstattung der dadurch entstehenden Mehrkosten zu bestehen und der Bauunternehmer der Forderung des Auftraggebers in der Baubesprechung nicht unverzüglich widersprochen hat. Das Ergebnis vorweg: Der Senat hat die Redewendung „Reden ist Silber, Schweigen ist Gold“ nicht bestätigt.

Zum Fall

Die Beklagte beauftragte die Klägerin mit Trockenbauarbeiten am Neubau eines Sportbades. Nach Erhalt der Schlussrechnung der Klägerin kürzte die Beklagte diese um Mehraufwendungen in Höhe von etwa 10.000 €, die sie an eine Drittfirma gezahlt hatte. Mit der Klage hat die Klägerin die Zahlung des gekürzten Schlussrechnungsbetrags begehrt.

Die Beklagte beauftragte die Klägerin mit der Errichtung einer Trockenbaudecke mit einem Raster von 625 x 625 mm. Die Klägerin erstellte jedoch eine Decke mit einem Raster von 600 x 600 mm. Daraufhin kam es zu einer Baubesprechung, deren Gegenstand...

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