Nur ein ordnungsgemäßer Bedenkenhinweis schützt vor Haftung

Das aktuelle Baurechtsurteil

Die Wünsche des Auftraggebers und die technische Realisierbarkeit stehen sich oftmals in einem Spannungsverhältnis gegenüber. Dementsprechend steht der Bau- oder Werkunternehmer vor der Herausforderung, den Kunden zufrieden zu stellen und dennoch ein funktionierendes Werk zu übergeben. Sind die Wünsche des Auftraggebers bereits sehr konkret und stehen teilweise oder komplett im Widerspruch zum Werkerfolg, kann dies durchaus zu Konflikten führen.

Problemdarstellung

Ein Bau- oder Werkunternehmer steht oftmals im Spannungsverhältnis zwischen den Wünschen des Auftraggebers und der technischen Realisierbarkeit. Hat der Auftraggeber etwa bereits konkrete Vorstellungen von dem herzustellenden Werk, stellt eine Ausführungsplanung zur Verfügung oder geben bauseitige Bedingungen die Ausführung vor, wird ein Fachunternehmer selbstverständlich immer versuchen, seinen Vertragspartner zufriedenzustellen. Allzu kritiklos sollte dies aber nicht geschehen, weil sich der Werkerfolg letztlich (auch) am sog. funktionalen Leistungs-/Mangelbegriff bemisst....

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