Widerrufsrecht beim Fernabsatzvertrag

Das aktuelle Baurechtsurteil
Seit Einführung des neuen Bauvertragsrechts im Jahr 2018 haben Verbraucher bei Abschluss eines Verbraucherbauvertrags ein Widerrufsrecht, worüber der Bauunternehmer zu belehren hat. Doch auch jenseits davon können Widerrufsrechte bestehen, etwa bei zwischen Unternehmern und Verbrauchern geschlossenen Fernabsatzverträgen.

Problemdarstellung

Der subjektive Anwendungsbereich von sog. Verbraucherverträgen zwischen Bauunternehmern und Verbrauchern ist weiter als man meinen könnte: Unternehmer in diesem Sinne sind nämlich jede Art von Unternehmern, also z. B. Handwerker, Architekten, Ingenieure, auch Rechtsanwälte. Verbraucher wiederum sind nicht nur private „Häusle-Bauer“, sondern können auch Bauherren einer Industriehalle sein, die mit Eigenmitteln errichtet und dann vermietet wird.

Objektiv kommt es für den Fernabsatzvertrag darauf an, dass (1.) etwaig vorhergehende Vertragsverhandlungen und (2.) der...

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