Brandschutz im Bestand
Wirksame und wirtschaftliche MaßnahmenDie Notwendigkeit und der Umfang von anlagentechnischen und baulichen Brandschutzmaßnahmen stehen immer wieder im Brennpunkt von Diskussionen – insbesondere beim Bauen im Bestand. Das Beispiel eines Schulgebäudes zeigt, wie ein alternatives Brandschutzkonzept über 10 Mio. € Kosten einspart.
Juristisch versierte Fachplaner vor
Bestandsschutz meint, dass ein Gebäude zum Errichtungszeitpunkt geltendem Recht entsprochen hat, nicht verändert wurde und nach wie vor gleich genutzt wird. Wenn aus heutiger Sicht keine „konkrete Gefahr“ vorliegt, sind Ertüchtigungen nicht erforderlich. Und „konkrete Gefahr“ ist ein juristischer Begriff, der eine bestimmte Sachlage beschreibt: „Bei ungehindertem Ablauf des objektiv zu erwartenden Geschehens ist mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ein Schaden an geschützten Rechtsgütern in absehbarer Zeit zu erwarten“ [1].
Fachplaner stehen vor der Aufgabe, alle Aspekte des Bestandschutzes zu betrachten und auf die konkreten Schutzziele zu beziehen. Das bedeutet nicht nur einen Blick ins Regelwerk, sondern auch zu schauen, welche Risiken realistisch eintreten können. Die gängige Praxis sieht derzeit oft anders aus: Gerne wird eine Maßnahme zu viel als zu wenig empfohlen – auch um keine etwaigen Haftungsrisiken für den Fachplaner selbst zu generieren. Der Fachplaner sollte insbesondere im Bestand nicht rein „technisch“ arbeiten, sondern juristische Begriffe wie „Bestandsschutz“ oder „konkrete Gefahr“ klären. Nur dann lassen sich auch in anspruchsvollen Situationen gemäß spezifischen Schutzzielen nachvollziehbare Risikobetrachtungen anstellen.
Erstkonzept veranschlagt 20 Mio. €
Für ein Schulgebäude in Süddeutschland hat ein externer Dienstleister einen Katalog mit umfangreichen Brandschutzmaßnahmen vorgelegt. Gesamtvolumen: 20 Mio. €. Unabhängige TÜV Süd-Ingenieure sollten die laufende Sanierungsplanung validieren. Das seit Bestehen kontinuierlich genutzte Schulgebäude aus den 1970er Jahren war als Stahlbeton-Skelettbau mit Erdgeschoss und zwei Obergeschossen errichtet. Mehr als 2.000 Schüler finden auf über 10.000 m2 Grundfläche Platz.
Das Gebäude wurde von einer zentralen, ca. 2.000 m2 großen Eingangs- und Pausenhalle erschlossen. Von hier aus führten zwei zur Halle hin offene Treppen in die Obergeschosse. Die Eingangshalle wurde von anderen Nutzungsbereichen durch großflächige, brandschutztechnisch nicht klassifizierte Verglasungen abgetrennt. In einem Gefahrfall können Schüler und Lehrer über insgesamt elf weitere, an den Außenwänden befindliche Treppenräume das Gebäude verlassen.
Die Innenwände des Gebäudes waren fast ausschließlich mit variablen Systemwänden erstellt. Anders bei den Flurwänden: Diese grenzen die Geschossflächen von den Rettungswegen ab und verfügten aus der Errichtungszeit über den Nachweis, die Feuerwiderstandsklasse F30 nach DIN 4102-2 zu erfüllen. Allerdings wurden die Flurwände nicht raumhoch erstellt, sondern reichten nur bis zu einer Unterdecke. Im Deckenhohlraum war somit eine offene Verbindung zwischen der Geschossfläche und den Fluren vorhanden.
Nicht jede Abweichung birgt Gefahren
Zunächst schauten sich die TÜV Süd-Ingenieure den Maßnahmenkatalog des Architekturbüros an. Schnell wurde klar, dass dieser Katalog faktisch auf einen Neubaustandard ausgerichtet war. Er forderte den Austausch zahlreicher Bauteile, für die kein heute gültiger Verwendbarkeitsnachweis vorlag oder die bauartbedingt nicht mehr die heutigen Anforderungen einhalten können. Das betraf auch die Flurwände: Sie sollten durch neue Trockenbauwände ersetzt werden. Weiterhin sollte die Eingangshalle als Flucht- und Rettungsweg dienen und im Hinblick darauf baulich ertüchtigt werden, was aber auch den Austausch zahlreicher Wände und Türen erfordert hätte.
Nicht jede Abweichung bringt aus heutiger Sicht eine „konkrete Gefahr“ mit sich. Abweichungen erlauben im Einzelfall, Vorschriften der Bauordnungen nicht anzuwenden. Dafür ist aber die Zustimmung bzw. Genehmigung der Bauaufsichtsbehörde erforderlich. Der Brandschutzplaner steht in der Pflicht, unter Berücksichtigung der Schutzziele zu begründen, warum die Nichterfüllung einer materiellen Vorschrift keine „konkrete Gefahr“ darstellt. Wird eine „konkrete Gefahr“ beurteilt, müssen besondere Maßnahmen ergriffen werden.
Räumungsübung zur Klärung
Eine zügige und vor allem zeitgerechte Räumung der über die elf an den Außenwänden liegenden Treppenräume ist sichergestellt – so der Nachweis durch das von TÜV Süd vorgelegte Brandschutzkonzept. Das wurde mithilfe einer unangekündigten Räumungsübung verifiziert. Damit entfielen alle baulichen Maßnahmen, die die Eingangshalle zu einem Rettungsweg qualifiziert hätten.
Im Rahmen von Risikobewertungen wurde bei vorhandenen Bauteilen im Hinblick auf die Einbausituation und das Schutzziel beurteilt, ob auch mit den bestehenden Bauteilen ein adäquates Sicherheitsniveau erreicht werden kann. Ein Beispiel: Die vorhandenen Treppenraumtüren in Stahlrahmenbauweise mit Drahtglasfüllung können erhalten bleiben. Im Maßnahmenkatalog war ein Austausch gegen rauchdichte Türen vorgesehen. Die Bewertung der vorhandenen Türen ergab jedoch, dass nur geringe Ertüchtigungsmaßnahmen im Dichtungs- und Falzbereich notwendig sind, um ein vergleichbares Sicherheitsniveau zu erreichen.
Hohes Einsparpotential
Eine ebenso unkonventionelle Lösung erarbeiteten die TÜV Süd-Ingenieure für die nicht raumhoch erstellten Flurwände. Hier hätten die feuerhemmenden Systemwände an mindestens ebenso klassifizierte Decken angeschlossen werden müssen. Ein spezielles Detail wurde entwickelt, das die brandschutztechnischen und statischen Erfordernisse erfüllt und darüber hinaus zulassungsgerecht verwendet werden konnte. Es bestand aus einer Stahlkonstruktion zur Lastabtragung sowie einer Konstruktion aus Brandschutzplatten, durch die sich der Raumabschluss sicherstellen ließ. Ein „Unterzug“ wurde konstruiert, an dem die bestehende Systemwand nun abschloss. Experten einer Materialprüfungsanstalt begutachteten die Gesamtkonstruktion, bestehend aus Systemwand, Stahlbau und Platten. Eng eingebunden waren zudem Bauherr, Planer und Behörden. Neben den Sachverständigen und verschiedenen Juristen haben sich die Beteiligten überdies eng mit der Feuerwehr abgestimmt.
Fazit
Vorhandene bauliche Schwächen konnten mithilfe der hier vorgestellten Maßnahmen kompensiert werden. Rettungswege wurden intelligent nach der Charakteristik des Bestands festgelegt. Im Vergleich zum Vorläuferkonzept sparte das TÜV Süd-Brandschutzkonzept so insgesamt über 10 Mio. € – ohne Schutzziele zu beeinträchtigen.
Literatur
[1] Vgl. Stefan Koch: Brandschutz und Baurecht. Rechtssichere Beurteilung von Neubau und Bestand, FeuerTRUTZ 2011Jetzt Artikel freischalten:
tab DIGITAL
14 Tage kostenlos testen
2,49 € / Woche*
Fachwissen jederzeit und überall.
Greifen Sie auf exklusive PLUS-Artikel und das komplette Online-Archiv zu und lesen Sie tab bequem im E-Paper-Format. Das digitale Abo für alle, die flexibel bleiben möchten.
Ihre Vorteile:
- Exklusive tab-PLUS-Artikel
- 6 E-Paper für mobiles Lesen
- Online-Archivzugang
*129,48 € bei jährlicher Abrechnung inkl. MwSt.
tab KOMBI
4,99 € / Woche*
Das komplette tab-Erlebnis – digital & gedruckt.
Für alle, die Fachinformationen auf allen Kanälen nutzen möchten: Kombinieren Sie Print und Digital, profitieren Sie von unseren Fachforen und präsentieren Sie Ihr eigenes Projekt.
Ihre Vorteile:
- Exklusive tab-PLUS-Artikel
- 6 Print-Ausgaben pro Jahr
- E-Paper für mobiles lesen
- Teilnahme an einem Fachforum
- Online-Archivzugang
- Veröffentlichen eines Projekts
*259,48 € bei jährlicher Zahlung inkl. MwSt. & Versand
