Bestandsschutz vs. Brandschutz

Was darf die Behörde?

Errichtet ein Grundstückseigentümer auf legale Art und Weise ein Gebäude (gleich welcher Art), so schützt ihn der daraus resultierende grundgesetzliche „Bestandsschutz“ in gewissem Rahmen vor nachträglich einhergehenden Änderungen der rechtlichen Anforderungen.

Ändern sich insofern die für das Bauwerk einschlägigen Rechtsgrundlagen (bspw. die bauordnungsrechtlichen Anforderungen der einschlägigen Landesbauordnung), so resultiert hieraus nicht automatisch eine entsprechende Anpassungspflicht des legalen Gebäudeeigentümers. Dies würde ansonsten bedeuten, dass ein einmal errichtetes legales Gebäude bei jeder gesetzlichen, verordnungsrechtlichen oder gar satzungsrechtlichen (bspw. Bebauungsplan) Veränderung den baulichen Bestand entsprechend nachrüsten müsste. Dem ist grundsätzlich nicht so – für ein legal bestehendes Bauwerk ist insofern (bis die...

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