Anlagetechnischer Brandschutz
Das Brandschutzkonzept ist fertig – was nun?Das Brandschutzkonzept für ein Industriegebäude ist erstellt – die Schutzziele sind formuliert. Jetzt sind die Fachplaner gefordert, wirtschaftliche und mit dem Konzept übereinstimmende Lösungen aufzuzeigen und auch umzusetzen. Eine Beteiligung des Konzepterstellers am Ausführungsprozess ist in der Regel nicht vorgesehen. Wäre er jedoch an den weiteren Planungsschritten beteiligt, könnte ein Brandschutzkonzept einfacher, effektiver und wirtschaftlicher umgesetzt werden.
Immer wieder sind folgende Aussagen von Fachplanern zu hören: „Dazu steht nichts im Brandschutzkonzept“, „hierzu muss sich der Konzeptersteller äußern“, oder sogar „das ist nur machbar, wenn der Konzeptersteller es freigibt.“ Diese Äußerungen werfen grundsätzliche Fragen auf: Welche Punkte müssen in einem Brandschutzkonzept explizit festgeschrieben werden? Was ist der primäre Zweck eines Brandschutzkonzepts? Aber auch: Wie wird es richtig und wirtschaftlich umgesetzt?
Sicherheit an erster Stelle
Das Brandschutzkonzept ist eine zielorientierte Gesamtbewertung des vorbeugenden und abwehrenden...
Immer wieder sind folgende Aussagen von Fachplanern zu hören: „Dazu steht nichts im Brandschutzkonzept“, „hierzu muss sich der Konzeptersteller äußern“, oder sogar „das ist nur machbar, wenn der Konzeptersteller es freigibt.“ Diese Äußerungen werfen grundsätzliche Fragen auf: Welche Punkte müssen in einem Brandschutzkonzept explizit festgeschrieben werden? Was ist der primäre Zweck eines Brandschutzkonzepts? Aber auch: Wie wird es richtig und wirtschaftlich umgesetzt?
Sicherheit an erster Stelle
Das Brandschutzkonzept ist eine zielorientierte Gesamtbewertung des vorbeugenden und abwehrenden Brandschutzes. Bei der Umsetzung können sich jedoch auch Schwierigkeiten abzeichnen: Bauherren und Architekten fehlen teilweise die notwendigen brandschutztechnischen Zusammenhänge. Nicht einfach ist auch, bei dem vorhandenen „Dschungel“ an Rechtsvorschriften den nötigen Überblick zu behalten. Und dann kann zusätzlich ein erheblicher finanzieller Mehraufwand zu Hemmnissen führen. Aber: Sicherheit muss an erster Stelle stehen. Deshalb sind die erforderlichen Angaben im Brandschutzkonzept und dessen richtige Umsetzung essentielle Grundlagen für den sicheren Gebäudebetrieb. So werden Schadensfälle vermieden bzw. soweit wie möglich begrenzt.
Zweck des Brandschutzkonzepts
Ein Brandschutzkonzept ist in erster Linie notwendig, um die Baugenehmigung zu erhalten. Es wird daher auf Basis der Bauantragspläne und dem damit verbundenen Informationsstand erstellt. Deshalb können an vielen Stellen nur die zu erfüllenden Schutzziele formuliert und die wesentlichen Eckpunkte fixiert werden. Für den Bauherrn ergeben sich so aber auch eine möglichst hohe Flexibilität und optimale Kostenausnutzung bei der Verwirklichung des Bauvorhabens. In welcher Form die Schutzziele erreicht werden können, liegt erst mal in den Händen der Fachplaner. Sie sind für die Ausführungsplanung verantwortlich.
Konzeptersteller fortwährend einbinden
Zur Einhaltung der Vorgaben der Industriebaurichtlinie muss zum Beispiel ein Gebäude mit einer automatischen Löschanlage ausgestattet werden. Im Brandschutzkonzept steht, dass das Gebäude – wenn es bspw. als Lagerhalle genutzt werden soll – mit einer für das Lagergut und die Lagerart geeigneten Löschanlage zu versehen ist. Damit ist das grundsätzliche Schutzziel formuliert und festgelegt. Nun beginnt die Arbeit des sachkundigen Fachplaners – in diesem Fall für Löschtechnik. Er hat die erforderliche Sachkenntnis, dem Bauherrn bzw. Betreiber aufzuzeigen, welche Art von Löschanlage für sein Objekt in Frage kommt. Dies kann beispielsweise eine Sprinkleranlage, Gaslöschanlage oder Hochdrucklöschanlage sein. Aber auch bei diesen konkreten Planungsschritten sollte der Konzeptersteller eingebunden bleiben, da er das Brandschutzkonzept im Detail am besten kennt und das Gesamtschutzziel im Blick hat. Zudem kann er auf Erfahrungen aus anderen Projekten zurückgreifen.
Die gängige Praxis zeigt oft eine andere Vorgehensweise: Die Beteiligung des Konzepterstellers an der Detailplanung und dem Ausführungsprozess ist meist nicht vorgesehen. Ein möglicher Grund: Diese Leistungen sind in der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) nicht aufgeführt. Wäre der Konzeptersteller jedoch am weiteren Prozess beteiligt, könnte unter Umständen ein effektiveres und wirtschaftlicheres Löschsystem ausgewählt werden. Auch bei der Festlegung von Einzelparametern wäre dann eine bessere Zusammenführung und Koordination gegeben.
Fallbeispiel: Neubau eines Logistikzentrums
TÜV Süd Industrie Service wurde mit der Erstellung eines Brandschutzkonzepts für den Neubau eines Logistikzentrums bei einem Automobilzulieferer beauftragt. Folgende Ausgangslage bot sich: Das Gebäude sollte aus zwei Bereichen bestehen – einem ca. 6.000 m2 umfassenden Lager- und Logistikbereich mit einer Zone für die Kommissionierung und einem baulich abgetrennten Bereich für ein Zwei-Zonen-Hochregallager mit einer Nutzfläche von ca. 3.800 m2. Zudem war ein 270 m2 großer vom Logistikzentrum zugänglicher Bereich mit Büro- und Sozialräumen geplant. Das Logistikzentrum sollte auf dem Betriebsgelände an ein Bestandsgebäude direkt angebaut werden. Als bauliche Trennung war eine Brandwand in massiver Bauweise vorgesehen. Der Bereich mit Büro- und Sozialräumen konnte nach IndBauRL als Einbau in das Logistikzentrum eingestuft werden.
Der Bauherr beauftragte ein Architekturbüro mit der Bauplanung. Bereits in dieser frühen Phase wurde TÜV Süd Industrie Service als Ersteller des Brandschutzkonzeptes eingebunden. Erste Pläne wurden übergeben. Der Konzeptersteller erarbeitete ein Eckpunktepapier mit Festlegung der Rechtsgrundlagen und anderen brandschutzrelevanten Themenschwerpunkten wie bspw. der zum Einsatz kommenden Bauprodukte, Brandmeldeanlagen, Rauchabzugsgeräte, selbsttätig wirkende Löschanlagen (Sprinklerung) und Löschwasserversorgung sowie die Definition von Flucht- und Rettungswegen. Angesichts der geänderten Rechtslage bei der CE-Kennzeichnung favorisierten alle Beteiligten die Idee, gemeinsame Entscheidungen bezüglich der Auswahl von zum Einsatz kommenden Bauprodukten zu treffen. Das Eckpunktepapier wurde zunächst intern und danach mit der zuständigen Behörde (Brandschutzdienstelle) abgestimmt. Danach wurde das eigentliche Brandschutzkonzept als Bestandteil der Bauantragsunterlagen erstellt.
Der Fachplaner für Löschtechnik wurde ebenfalls frühzeitig eingebunden. Seine Entwurfsplanung für eine Sprinkleranlage des Neubaus wurde dem Brandschutzkonzept als Anlage beigefügt. Die mit dem Gebäudeversicherer abgestimmte Entwurfsplanung sah vor, die im Bestand bereits vorhandene Sprinkleranlagen-Wasserversorgung mit einem vom Versicherer zugelassenen Dieselpumpenaggregat entsprechend den hydraulischen Erfordernissen für den Neubau nachzurüsten. Die neue Pumpe sollte Wasser aus dem im Bestand vorhandenen, ausreichend großen Vorratsbehälter entnehmen. Die bereits vorhandenen Pumpen waren auch weiterhin für die Versorgung der Sprinkleranlagen in den Bestandsbauten vorgesehen. Beide Anlagenteile sollten miteinander verbunden werden, im Normalbetrieb aber mit einem geschlossenen Schieber voneinander getrennt sein. Die Sprinkleranlage für den Bereich des Hochregallagers musste für verschiedene Ebenen und zusätzlich für drei unterschiedliche Varianten der Wechselplatzlagerung ausgelegt sein. Realisiert wurde dies mit der Planung von zwölf Deckensprinklern und 14 Regalsprinklern (je sieben in zwei Ebenen). Diese Auslegung ermöglichte zudem die vorgesehene Lagerung von unkartonierten Kunststoffen des Automobilzulieferers.
Fachübergreifende Zusammenarbeit von Anfang an
An dem Bespiel des Logistikzentrum-Neubaus zeigt sich sehr gut die Bedeutung der „Verzahnung“ der Fachgebiete. Bei der Auswahl des richtigen anlagetechnischen Brandschutzes treffen Bauherr bzw. Betreiber und Fachplaner aufeinander. Im Sinne einer fachübergreifenden Zusammenführung der Anforderungen, empfiehlt es sich, ein Brandschutzkonzept in enger Abstimmung mit dem Ersteller umzusetzen. Idealerweise wird in dieser Phase das Brandschutzkonzept fortgeschrieben und konkretisiert. Mit Fertigstellung des Bauvorhabens liegt dann ein detailliertes Brandschutzkonzept vor, unter Umständen mit Ergänzungen oder Anlagen der Fachplaner. Es wird Teil der Gebäudedokumentation und bildet die Basis für erforderliche wiederkehrende Prüfungen oder die Grundlage für mögliche Umbauten oder Nutzungsänderungen.
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