Bauüberwachung

Welche Pflichten hat der Architekt?

Regelmäßig werden Architekten mit der Bauüberwachung beauftragt. Wenn bei der Ausführung der Arbeiten Baumängel auftreten, gibt es oft Streit darüber, ob der Architekt seinen Überwachungspflichten nachgekommen ist. Worin diese Pflichten im Einzelnen bestehen, geht zumeist weder unmittelbar aus dem Architektenvertrag hervor noch ergibt es sich aus dem Gesetz.

Problemdarstellung

Das Ziel einer Bauüberwachung ist, dass der Bau entsprechend den Plänen und ohne Mängel errichtet wird. Der Architekt schuldet also alle Tätigkeiten, die zur Gewährleistung der mangelfreien Bewirkung der zu überwachenden Bauleistung erforderlich und ihm zumutbar sind und insoweit die mangelfreie Leistungsausführung als Erfolg. (Urteil des OLG Naumburg vom 29. Mai 2006 – 1 U 27/06). Dabei wird vom Architekten nicht erwartet, dass er sich 24 h am Tag auf der Baustelle aufhält und allen Handwerkern ständig über die Schultern schaut. Allerdings wird vom Architekten erwartet,...

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