Das aktuelle Baurechtsurteil

Ingenieure und Architekten sind keine Rechtsanwälte, oder doch?

Ingenieure und Architekten haben es nicht leicht. Läuft an Baustellen etwas schief und kommt es zu einem Schaden, geraten sie schnell ins Visier ihres Auftraggebers. Denn es hat sich herumgesprochen, dass Ingenieure und Architekten berufshaftpflichtversichert sind und die Rechtsprechung hohe Anforderungen an deren Leistungspflichten stellt. Dass Ingenieure und Architekten allerdings nicht nur ordnungsgemäß planen und bauüberwachen müssen, sondern auch die Grundzüge des Bauvertragsrechts beherrschen müssen, weiß nicht jeder, wie die aktuelle Entscheidung des Kammergerichts Berlin vom 28. August 2018, Aktenzeichen 21 U 24/16, zeigt.

Zum Fall

Kläger ist ein Bauherr. Der beklagte Architekt war im Rahmen eines Vollarchitekturvertrags damit befasst, für den Bauherrn Gebäude auf einem ehemaligen Kasernengelände zu modernisieren und in Wohnungen umzuwandeln. Vor der Vergabe von Bauleistungen erstellte der Architekt Leistungsverzeichnisse für die jeweiligen Gewerke und stellte dem Bauherrn ein Vertragsformular zur Verfügung, das Grundlage der Verträge mit den beauftragten Werkunternehmen wurde.

Unter einer Ziffer „Ausführungszeitraum“ gaben Bauherr und das jeweilige Werkunternehmen den Zeitpunkt von Beginn und Abschluss der...

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