Gericht kassiert überzogene Sicherheiten

Das aktuelle Baurechtsurteil

Bauverträge enthalten regelmäßig Vereinbarungen zu Sicherheiten, häufig in Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Kommt es dabei zu einer Kumulation z. B. von Gewährleistungssicherheit und Vertragserfüllungsbürgschaft, kann dies zu einer Übersicherung des Auftraggebers und damit zur Unwirksamkeit der entsprechenden vertraglichen Regelungen führen. Um einen solchen Fall ging es beim Oberlandesgericht Celle (Beschluss 18.11.2021, 14 U 119/21).

Sachverhalt

Die Auftraggeberin hatte die Auftragnehmerin mit der Erbringung von Werkleistungen beauftragt. In dem von ihr gestellten Vertragsformular wurde geregelt, dass die Auftragnehmerin bei Vertragsschluss eine Vertragserfüllungsbürgschaft über 10 % der Auftragssumme zu stellen hatte; diese sollte zugleich für die Dauer der Gewährleistung der Sicherung der Erfüllung der Mängelansprüche diesen. An anderer Stelle des Vertragsformulars war geregelt, dass Abschlagsrechnungen nur zu 95 % bezahlt werden sollten. Während der Ausführung der Arbeiten gerieten die Parteien in Streit; die...

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