Reform des EU-Vergaberechts – Was bedeutet das für kleine und mittlere Bauplanungsbüros?
07.08.2026
Die Reform des EU-Vergaberechts könnte den Fokus öffentlicher Ausschreibungen stärker von reinen Preisentscheidungen hin zu Qualitäts-, Nachhaltigkeits- und Organisationskriterien verschieben.
Bild: QualitätsVerbund Planer am Bau / „imagen4-KI“
Die Europäische Union arbeitet an einer Überarbeitung ihrer Vergaberichtlinien. Ein Reformentwurf deutet laut dem QualitätsVerbund Planer am Bau darauf hin, dass Qualität, Nachhaltigkeit und soziale Standards künftig stärker in Vergabeentscheidungen einfließen sollen. Gleichzeitig sind Verfahren zu vereinfachen und bürokratische Hürden zu reduzieren. Für kleine und mittlere Bau- und TGA-Planungsbüros könnten sich daraus neue Chancen, aber auch Risiken ergeben. Flankiert wird die europäische Debatte durch das deutsche Vergabebeschleunigungsgesetz, das am 1. Juli 2026 in Kraft getreten ist und einzelne Reformgedanken bereits auf nationaler Ebene aufgreift.
Was ändert sich konkret – und was bedeutet das für KMU-Planungsbüros?
Qualität soll stärker gewichtet werden
Der EU-Entwurf sieht vor, Zuschlagskriterien wie Qualität, Innovationsgehalt und Nachhaltigkeit stärker zu berücksichtigen. Der reine Preiswettbewerb soll dadurch an Bedeutung verlieren. Auch das deutsche Vergabebeschleunigungsgesetz setzt hier ein Signal: Bei ungewöhnlich niedrigen Angeboten wurde aus einer Kann-Regelung eine Soll-Regelung zur Ablehnung.
Erleichterter Zugang für kleinere Büros
Sowohl der EU-Entwurf als auch das Vergabebeschleunigungsgesetz adressieren Zugangshürden für kleine und mittlere Unternehmen. Dazu zählen u. a.:
- Eigenerklärungen statt umfangreicher Nachweispflichten bereits zu Beginn des Verfahrens (§ 122 GWB neu),
- eine stärkere Berücksichtigung kleiner Büros und Berufsanfänger nach der VgV (§§ 17, 42, 45, 75),
- angemessene Eignungskriterien im Verhältnis zum Auftragswert,
- kritischere Bewertung überzogener Umsatz- oder Referenzanforderungen.
Planungsleistungen bleiben eigenständig zu betrachten
Eine wichtige Klarstellung betrifft Planungsleistungen, die als Los innerhalb größerer Bauaufträge vergeben werden. Sie bleiben vergaberechtlich Planungsleistungen und unterliegen damit der VgV, nicht der VOB/A-EU. Für viele Planungsaufträge sind daher die niedrigeren VgV-Schwellenwerte (ab 216.000 € netto) relevant.
Losvergabe bleibt wichtig – mit Ausnahmen
Der Grundsatz der Losvergabe bleibt erhalten. Leistungen sollen weiterhin in Teil- und Fachlose aufgeteilt werden, um mittelständischen Unternehmen den Zugang zu öffentlichen Aufträgen zu ermöglichen. Für große Infrastrukturvorhaben sind jedoch Ausnahmen vorgesehen, die Gesamtvergaben aus zeitlichen Gründen erleichtern können. Für kleinere Planungsbüros ist diese Entwicklung ambivalent: Einerseits können beschleunigte Verfahren Projekte voranbringen, andererseits besteht das Risiko, dass kleinere Büros häufiger nur noch als Nachunternehmer in größeren Strukturen eingebunden werden.
Nachhaltigkeit und Innovation als Differenzierungsmerkmale
Der EU-Entwurf zielt darauf ab, ökologische, soziale und innovationsbezogene Kriterien verbindlicher in Vergabeverfahren zu verankern. Für Planungsbüros könnten damit neben Referenzen und Erfahrung weitere Merkmale an Bedeutung gewinnen, etwa:
- Qualitäts- und Organisationsnachweise,
- Nachhaltigkeitskompetenz,
- Ressourceneffizienz in Planung und Büroorganisation,
- soziale Kriterien wie Ausbildung und faire Arbeitsbedingungen,
- Digitalisierung und BIM-Kompetenz,
- innovative Planungs- und Projektprozesse.
Zeitplan
Der EU-Reformentwurf soll nach aktuellem Stand noch vor dem 9. September 2026 konsultiert werden. Eine Umsetzung in nationales Recht wird bis etwa 2030 erwartet. Das deutsche Vergabebeschleunigungsgesetz ist bereits in Kraft und zeigt, in welche Richtung sich die Vergabepraxis entwickeln könnte. Der QualitätsVerbund Planer am Bau arbeitet bereits an einer Stellungnahme zur Abstimmung einer gemeinsamen Positionierung mit der BundesIngenieurKammer und der BundesArchitektenKammer.
Fazit
Die geplante Reform des EU-Vergaberechts und die nationalen Änderungen durch das Vergabebeschleunigungsgesetz könnten qualitätsorientierten Planungsbüros neue Chancen eröffnen. Wer Büroorganisation, Qualifikation, Nachhaltigkeitskompetenz und digitale Arbeitsweisen nachvollziehbar belegen kann, dürfte künftig besser aufgestellt sein. Gleichzeitig bleiben Risiken bestehen – insbesondere durch mögliche Gesamtvergaben bei großen Projekten. Für kleine und mittlere Planungsbüros wird es daher wichtiger, ihre Leistungsfähigkeit strukturiert darzustellen und Qualitätsnachweise frühzeitig vorzubereiten.
Qualitätsnachweise als Wettbewerbsvorteil
Der QualitätsVerbund Planer am Bau verweist im Zusammenhang mit der Vergaberechtsreform auf die wachsende Bedeutung strukturierter Qualitätsnachweise. Das QualitätsZertifikat Planer am Bau (QZ_PaB) soll Büroorganisation, Prozesse, Qualifikation und Verlässlichkeit für Auftraggeber nachvollziehbar dokumentieren.
Aus Sicht des Verbunds können solche Nachweise insbesondere dann an Bedeutung gewinnen, wenn Qualität, Nachhaltigkeit und Innovationsfähigkeit stärker in Vergabeentscheidungen einfließen. Das QZ_PaB versteht sich dabei als übergreifender Nachweis für qualitätsorientierte Bürostrukturen und als Unterstützung bei Eignungsprüfungen und Eigenerklärungen.
