Wenn Nachrüsten Pflicht wird

Neuerungen durch das GModG und Änderung des EU-Vergaberechts

Markus Münzfeld,
Chefredakteur tab.
Bild: tab

Markus Münzfeld,
Chefredakteur tab.
Bild: tab
Mit der Veröffentlichung des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) am 28. Juli im Bundesgesetzblatt wurde der neue Rechtsrahmen für den Wärme- und Gebäudebereich gesetzt. Das GModG ändert die Vorgaben für den Heizungstausch (wie Technologieoffenheit, gestaffelte Brennstoffvorgaben ab 2029) und führt weitere Anforderungen (z. B. zur Gesamtenergieeffizienz, Gebäudeautomation) gestaffelt ein1). Eine besondere Brisanz entfaltet das Gesetz jedoch im Bestand: Für Nichtwohngebäude mit mehr als 70 kW Nennleistung der Heizungs- oder Klima­anlage entstehen Nachrüstpflichten, die grundsätzlich bis Ende 2029 umzusetzen sind. So fordert insbesondere § 56 u. a. ein Monitoring der gebäudetechnischen Systeme, die kontinuierliche Überwachung von Verbräuchen und Raumklimaqualität sowie eine automatische Beleuchtungssteuerung. Diese und weitere Pflichten zur Nachrüstung werden viele NWG treffen – und bei Nichterfüllung drohen Bußgelder.

Welche weiteren Aufgaben und Anforderungen das GModG zur Gebäudeautomation stellt, erläutert der Schwerpunktartikel „Gebäudeautomation nach GModG: Was Fachplanende beachten müssen“ in der tab 4/2026. Last but not least zeigt er auch Ausnahmen bei technischer Unmöglichkeit oder wirtschaftlicher Unzumutbarkeit auf sowie Übergangsfristen und die Verantwortung der Fachplanenden nach § 8. Damit rücken Gebäude ohne anstehende Baumaßnahme in den Fokus der TGA-Branche. Ein positiver Nebeneffekt: Für Planende kann so ein erweitertes Aufgabenfeld für Bestandsaufnahmen, Konzeptionen, Wirtschaftlichkeitsprüfungen und Dokumentationen entstehen.

Neuerungen sind zurzeit auch im Bereich des Vergaberechts für öffentliche Planungsaufträge in Aussicht. Die EU plant die europäischen Vergaberichtlinien durch eine unmittelbar geltende EU-Vergabeverordnung zu ersetzten. Dies könnte im Kernpunkt zahlreiche Verbesserungen mit sich bringen, da zukünftig ­Faktoren wie Qualität, Innovation und Nachhaltigkeit stärker gewichtet sowie Hürden für kleine und mittlere Planungsbüros gesenkt werden sollen. Eigenerklärungen und angemessene Eignungskriterien könnten den Zugang für diese Gruppe der TGA-Planenden zudem erleichtern. Dies sind positive Signale für KMU, dennoch bleiben Risiken. Erleichterte Gesamtvergaben durch das Vergabebeschleunigungsgesetz und mögliche schwächere Schutzmechanismen auf EU-Ebene könnten kleinere Büros häufiger in die Nachunternehmerrolle drängen. Umso wichtiger sind eigenständige Planungslose und eine Vergabepraxis, in der öffentliche Auftraggeber ungewöhnlich niedrige Honorarangebote konsequent prüfen und gegebenenfalls ablehnen2).

Für TGA-Planende bleiben die Aussichten dennoch gut: Nachrüstpflichten erhöhen den Planungsbedarf, während eine stärkere Qualitätsorientierung fachlich gut aufgestellte Büros begünstigen kann. Wer technische Kompetenz, Büroorganisation, Nachhaltigkeit und digitale Arbeitsweisen belegt, kann daraus neue Marktchancen entwickeln, meint

 

Markus Münzfeld

Chefredakteur tab und Fachplaner für TGA

 

1) siehe Meldung Gebäudemodernisierungsgesetz im Bundesgesetzblatt veröffentlicht

2) siehe Meldung Reform des EU-Vergaberechts – Was bedeutet das für kleine und mittlere Bauplanungsbüros?

x

Thematisch passende Artikel:

Referentenentwurf zum Gebäudemodernisierungsgesetz: Diese Änderungen enthält das GModG

Mit dem nun vorliegenden Referentenentwurf zum Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) konkretisiert die Bundesregierung die angekündigte Reform des bisherigen Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Ziel sei...

mehr

Bundestag verabschiedet neues Gebäudemodernisierungsgesetz

Der Bundestag hat am 10. Juli 2026 das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) in zweiter und dritter Lesung beschlossen. Das Gesetz ersetzt das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG) und soll nach der...

mehr

Stellungnahme von BIV, FGK und VDKF zum Vergabebeschleunigungsgesetz

BIV, FGK und VDKF haben sich in Stellungnahmen zum Vergabebeschleunigungsgesetz an die politischen Entscheider im Bundesrat und Bundestag gewandt. Das Gesetz wurde am 6. August vom Bundeskabinett...

mehr

Bundeskabinett beschließt Gebäudemodernisierungsgesetz

Das Bundeskabinett hat heute den Gesetzentwurf zur Gebäudemodernisierung (GModG) beschlossen. Der vom Bundeswirtschaftsministerium und Bundesbauministerium eingebrachte Entwurf sieht eine...

mehr
Ausgabe 03/2026

Technologieoffenheit ersetzt keine Systemplanung

Gebäudemodernisierungsgesetz nimmt Konturen an

Vor Kurzem hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf zur Gebäudemodernisierung (GModG) beschlossen. Mit dem GModG vollzieht die Bundesregierung einen politischen Kurswechsel in der Wärmewende. Die...

mehr