Technologieoffenheit ersetzt keine Systemplanung

Gebäudemodernisierungsgesetz nimmt Konturen an

Maik Sommer
Stellv. Chefredakteur tab
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Vor Kurzem hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf zur Gebäudemodernisierung (GModG) beschlossen. Mit dem GModG vollzieht die Bundesregierung einen politischen Kurswechsel in der Wärmewende. Die bisherige Logik des Gebäudeenergie­gesetzes mit festen technologiebezogenen Vorgaben wird durch einen stärker marktorientierten und technologieoffenen Ansatz ersetzt. Für die TGA-Branche bedeutet das allerdings keineswegs weniger Komplexität – sondern vielmehr eine Verschiebung der Verantwortung zurück in Planung, Auslegung und Betriebsführung.

Für Fachplaner und Ingenieure entsteht daraus eine anspruchsvolle Situation. Denn die Rückkehr zur freien Heizungswahl vereinfacht die technische Realität nicht. Im Gegenteil: Wenn künftig Wärmepumpen, Hybridlösungen, Fernwärme, Biomasse sowie weiterhin Gas- und Ölheizungen parallel zulässig bleiben, steigt die Verantwortung der planenden Gewerke erheblich. Wirtschaftlichkeit, CO2-Pfad, Primärenergiefaktoren, Netzanschlüsse, Lastprofile und Betriebskosten müssen künftig noch stärker projektspezifisch bewertet werden.

Genau hier liegt der entscheidende Punkt: Technologieoffenheit ersetzt keine Systemplanung. Die politische Botschaft lautet zwar „mehr Freiheit“. In der Praxis bedeutet dies jedoch mehr Beratungsbedarf, mehr Variantenvergleiche und höhere Anforderungen an die technische Begründung von Entscheidungen. Besonders im Bestand wird dies sichtbar. Dort entscheidet nicht die politische Leitidee, sondern die konkrete Gebäudesubstanz über die Sinnhaftigkeit eines Systems. Hydraulik, Vorlauftemperaturen, Nutzerverhalten, elektrische Anschlussleistungen und Flächenverfügbarkeit bleiben die limitierenden Faktoren.

Zugleich bleibt der europäische Regulierungsdruck bestehen. Das GModG setzt weiterhin Vorgaben der EU-Gebäuderichtlinie um, insbesondere bei Nullemissionsgebäuden und der ­energetischen Qualität von Nichtwohngebäuden. Wer daher glaubt, mit dem neuen Gesetz beginne eine Renaissance unbegrenzter fossiler Versorgungstechnik, unterschätzt die langfristige Entwicklung von CO2-Preisen, Infrastrukturkosten und ESG-Anforderungen. Für die TGA-Planung dürfte deshalb etwas anderes entscheidend werden: Betriebsoptimierung statt bloßer Anlagentechnik. Gebäudeautomation, Monitoring, Sektorenkopplung und netzdienlicher Betrieb gewinnen weiter an Bedeutung. Die technische Gebäudeausrüstung wird damit vom reinen Versorgungssystem zum aktiven Energiemanagement des Gebäudes.

Das GModG markiert somit weniger das Ende der Wärmewende als deren Professionalisierung. Der Staat zieht sich teilweise aus technologischen Detailvorgaben zurück – und übergibt damit mehr Verantwortung an Planer, Betreiber und Eigentümer. Für Ingenieurinnen und Ingenieure der TGA sind das Chance und Risiko zugleich. Denn am Ende entscheidet nicht das Gesetz über die Qualität der Transformation, sondern die technische Kompetenz derjenigen, die sie umsetzen, meint

Maik Sommer

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