Gebäudeautomation nach GModG: Was Fachplanende beachten müssen

Pflichten und Fristen für Bestands- und Neubauten

Zum 29. Juli 2026 ist das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) in Kraft getreten und konkretisiert im § 56 erweiterte Anforderungen an die Gebäudeautomation. Auch wurde auf die neue DIN/TS 18599-11 und deren Automationsgrade verwiesen. Der folgende Artikel beschreibt die gesetzlichen Anforderungen für sowohl Bestandsgebäude als auch Neubaumaßnahmen und ordnet ein, was bei Monitoring, Raumklimaüberwachung, Automationsgrad und Vernetzung zu beachten ist.

Sowohl das Monitoring als auch die Gebäudeautomation werden mit dem GModG verpflichtende Bestandteile bei Nichtwohngebäuden. Das ist eine gute Nachricht, denn leider werden bisher Gebäude immer noch mit einem unnötig hohen Energieverbrauch betrieben. Dass Gebäude gut gedämmt sein müssen und technische Anlagen gute Kenndaten auf dem Datenblatt erfordern, ist allgemein verstanden und akzeptiert. Sobald es aber darum geht, den tatsächlichen Verbrauch zu überwachen und Anlagen bedarfsgeführt zu betreiben, kommen Vorurteile und Rotstift zum Einsatz. Gemäß der ISO 52120 – der internationalen Norm in...

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