DIN/TS 18599-11 versus DIN V 18599-11

Neue Richtlinie DIN/TS 18599-11 voraussichtlich für die Mindestautomation im kommenden Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG)

Im aktuellen GEG 2024 (Gebäudeenergiegesetz) wird für große Neubauprojekte der „Automatisierungsgrad B oder besser“ gefordert und ein Bezug auf die DIN V 18599-11 angeführt. Diese Richtlinie wurde im Oktober 2025 durch die DIN/TS 18599-11 ersetzt und wird voraussichtlich als Referenz im anstehenden Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) verwendet. Was sind die Unterschiede der beiden Richtlinien und welche konkreten Konsequenzen ergeben sich für die Praxis?

Dass die DIN V 18599-11 deutlich überarbeitet und erweitert wurde, ist gut und richtig. Doch näher betrachtet: Der Teil 11 der DIN V 18599 wurde vor vielen Jahren als Übersicht geschaffen, inwiefern in den Teilen 2 bis 10 (die Teile, mit denen der Energiebedarf für die klassischen Gewerke wie Heizung, Kühlung, Lüftung, Beleuchtung etc. ermittelt wird) die Automation einen Einfluss hat. Leider ist dieser Einfluss unterbewertet und somit ergab sich für die Tabelle der DIN V 18599-11 eine geringe Anzahl an Automationsfunktionen. Dazu ein Vergleich: Während in der DIN EN ISO 52120 (der Norm, die...

Dass die DIN V 18599-11 deutlich überarbeitet und erweitert wurde, ist gut und richtig. Doch näher betrachtet: Der Teil 11 der DIN V 18599 wurde vor vielen Jahren als Übersicht geschaffen, inwiefern in den Teilen 2 bis 10 (die Teile, mit denen der Energiebedarf für die klassischen Gewerke wie Heizung, Kühlung, Lüftung, Beleuchtung etc. ermittelt wird) die Automation einen Einfluss hat. Leider ist dieser Einfluss unterbewertet und somit ergab sich für die Tabelle der DIN V 18599-11 eine geringe Anzahl an Automationsfunktionen. Dazu ein Vergleich: Während in der DIN EN ISO 52120 (der Norm, die die Automation nahezu vollumfänglich erfasst) 45 zu bewertende Funktionen aufgeführt sind, sind in der DIN V 18599-11 beim Nichtwohngebäude lediglich 17 Funktionen enthalten.

Das größte Defizit ist aber das Folgende: Nachdem die DIN V 18599-11 nicht als Grundlage für gesetzliche Anforderungen erstellt wurde, ist in der Richtlinie kein Verfahren beschrieben, wie mit in der Praxis üblichen gemischten Ausführungen umzugehen ist. Wenn z.B. das Licht in einigen Räumen über manuelle Lichtschalter bedient wird (Beitrag zum Automatisierungsgrad D) und einige Räumen über eine präsenzbasierte Konstantlichtregelung verfügen (Beitrag zum Automatisierungsgrad A), dann entscheidet die schlechteste Ausführungsart und die Beleuchtung ist in Summe als „D“ zu klassifizieren.

Nun ist gemäß GEG2024 bei großen Nichtwohngebäuden (Heiz- oder Kühlleistung > 290kW) ein „Automatisierungsgrad B oder besser“ zu gewährleisten. Gemäß einer Anfrage beim damals zuständigen BMWK (Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz) gilt diese Anforderung für alle Gewerke. Dabei unterscheidet weder das GEG noch die Richtlinie in Räume und somit ergibt sich streng genommen die Forderung nach Automation bei jedem Gewerk in jedem Raum. Auch ein Kellerflur, ein Lagerraum oder eine innenliegende Toilette müssten jeweils mit einer kommunikativen Raumtemperaturregelung sowie einer präsenzbasierten Konstantlichtregelung ausgestattet werden! Bei aller Liebe zur Automation: Das ist dann doch etwas viel und die einzige Chance der Abwehr übertriebener Anforderungen ist eine Begründung auf Basis fehlender Wirtschaftlichkeit und die Anwendung des GEG §5 (Grundsätze der Wirtschaftlichkeit – alle Anforderungen des GEG müssen umsetzbar und wirtschaftlich vertretbar sein). Diese Defizite wurden erkannt und mit der DIN/TS 18599-11 behoben.

Bevor die DIN V 18599-11 nun zu negativ dargestellt wird: Als Übersicht des Einflusses der Automation ist diese weiter ausgesprochen gut und hilfreich. Wer eine Information benötigt, welche Automationsfunktionen den Energieausweis beeinflussen, sei weiter auf die abgekündigte DIN V 18599-11 verwiesen! Dazu wurde diese geschaffen und diesem Anspruch wird sie weiter gerecht.

Gesetzliche Relevanz

Nun aber zurück zu den Anforderungen über GEG oder GMG. Für das GEG 2024 ist die Änderung der Richtlinie streng genommen nicht relevant. Dort existiert ein statischer Verweis auf die „DIN V 18599-11:2018“ und somit gilt diese unabhängig der Abkündigung. Nachdem die Tabelle der DIN/TS umfangreicher und klarer ist, sollte man bei einem Nachweis des „Automationsgrads B oder besser“ über die DIN/TS 18599-11 auch die wesentlichen Anforderungen der DIN V 18599-11 erfüllen. Sollte die DIN V im Einzelfall eine höhere Anforderung stellen und diese nicht umgesetzt sein, besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass man dies mit dem GEG §5 (Grundsätze der Wirtschaftlichkeit) begründen kann. Deshalb: Auch für Gebäude, die unter die Anforderungen des aktuellen GEG2024 fallen, erscheint es sinnvoll, schon jetzt mit der DIN/TS 18599-11 zu arbeiten.

Für das kommende Gebäudemodernisierungsgesetz – GMG – ist zu erwarten, dass mindestens auf die DIN/TS 18599-11 verwiesen wird. Streng genommen müsste – aufgrund der Forderungen der EPBD 2024 (EU-Richtlinie – European Performance of Buildungs Directive) - die übergeordnete ISO 52120 verwendet werden. Diese ist zwar in Bezug auf die aufgeführten Funktionen etwas umfangreicher, aber beinhaltet kein Verfahren zur Behandlung von gemischten Ausführungen. Somit erscheint es zum aktuellen Zeitpunkt wahrscheinlicher, dass ein Verweis auf die DIN/TS 18599-11 enthalten ist, die immerhin inhaltlich sehr nah an die von der EU geforderte ISO 52120 reicht.

Damit macht es Sinn, die Erweiterungen dieser Richtlinie im Detail zu betrachten. Die wesentlichen Änderungen können in die eigentliche Tabelle und das Anwendungsverfahren unterschieden werden.

Änderungen der Tabelle der DIN/TS 18599-11

Der Kern der Richtlinie ist eine zugrundeliegende Tabelle, aufgrund derer die Automationsfunktionen klassifiziert werden. Bild 1 und Bild 2 zeigen jeweils ein Beispiel für den Betrieb der Umwälzpumpen: Bild 1 für die DIN V 18599-11 und Bild 2 für die DIN/TS 18599-11.

Bild 1: Unterscheidung bzgl. des Betriebs der Umwälzpumpe gemäß DIN V 18599-11 (Ausgabe 2018).
Bild: Prof. Dr. Michael Krödel

Bild 1: Unterscheidung bzgl. des Betriebs der Umwälzpumpe gemäß DIN V 18599-11 (Ausgabe 2018).
Bild: Prof. Dr. Michael Krödel

Bild 2: Unterscheidung bzgl. des Betriebs der Umwälzpumpe gemäß DIN/TS 18599-11 (Ausgabe 2025).
Bild: Prof. Dr. Michael Krödel

Bild 2: Unterscheidung bzgl. des Betriebs der Umwälzpumpe gemäß DIN/TS 18599-11 (Ausgabe 2025).
Bild: Prof. Dr. Michael Krödel

Bei einem vollständigen Vergleich der Tabellen ergeben sich folgende Unterschiede:

Die Anzahl an Ausführungsarten einer Funktion wurde verändert (meist erweitert aber teilweise – wie im Beispiel der Umwälzpumpe zu sehen – manchmal auch verringert).

Die exakten Formulierungen wurden deutlich verändert.

Die Zuordnung zu den Klassierungen A bis D wurde teilweise angepasst (sehr gut zu sehen in den Bilden zur Umwälzpumpe: Während eine differenzdruckgeregelte Pumpe in der DIN V 18599-11 als „B“ klassifiziert wird, ergibt sich bei Anwendung der DIN/TS 18599-11 die Klassifizierung „C“).

Die Anzahl der aufgeführten Funktionen für ein NWG wurde erweitert (nun 31 zu beachtende Funktionen bei der DIN/TS 18599-11 im Vergleich zu 17 bei der DIN V 18599-11).

Eine fast unscheinbare aber ganz wichtige Änderung betrifft zudem die Bezeichnung des Ergebnisses der Klassifizierung – d.h. die Zuordnung zu A bis D. Diese Bezeichnung ist im jeweiligen Definitionsteil wie folgt festgelegt:

„GA-Effizienzklasse“ gemäß DIN EN ISO 52120-1:2025

„Automatisierungsgrad“ gemäß DIN V 18599-11:2018

„Automationsgrad“ gemäß DIN/TS 18599-11:2025

Die unterschiedliche Bezeichnung ist sehr sinnvoll. Sofern die Begriffe korrekt verwendet werden, ist implizit gegeben, welche Norm/Richtlinie zur Klassifizierung verwendet wurde.

Dazu aber noch ein Hinweis: Nach anfänglicher Definition und Verwendung des Begriffs „Automationsgrad“ in der DIN/TS 18599-11 kommt im weiteren Verlauf der Richtlinie leider weiter der Begriff „Automatisierungsgrad“ vor. Man hat bei der Finalisierung der Richtlinie offensichtlich vergessen, ein einheitliches „Suchen und Ersetzen“ durchzuführen. Trotzdem solle bei Anwendung der DIN/TS der Begriff „Automationsgrad“ verwendet werden, um die Klassifizierung gegenüber der DIN V abzugrenzen.

Änderungen bezüglich der Anwendung der DIN/TS 18599-11

Ergänzend zur Gestaltung der Tabelle wurde das Anwendungsverfahren geändert. Die wesentlichen Erweiterungen sind wie folgt:

Beschreibung eines Verfahrens bei unterschiedlicher Ausführungsart: Wenn eine Funktion unterschiedlich umgesetzt ist (z.B. manuelle Lichtschalter in einigen Räumen und präsenzbasierte Konstantlichtregelung in anderen), dann darf auch die Klassifizierung aufgeteilt werden. Das kann das Verhältnis der Komponenten, das Einflussverhältnis auf den Energieverbrauch/-bedarf, das Verhältnis der versorgten Flächen oder auf Basis anderer plausibler Größen sein.

Beschreibung einer Ausnahmeregel, dass die Bewertung einer Funktion ausgelassen werden kann, wenn nachgewiesen werden kann, dass der Einfluss dieser Funktion vernachlässigbar ist (<5% im Vergleich auf den Gesamtenergiebedarf/-verbrauch). Eine solche Regel war bereits in der DIN V 18599-11 aufgeführt, aber so formuliert, dass diese juristisch nicht eindeutig und somit nicht belastbar war.

Beschreibung eines Rechenverfahrens zur Ermittlung des Automationsgrades für ein ganzes Gebäude. Im Detail wird ein arithmetischer Mittelwert über alle Einzelfunktionen gebildet (jede Funktion hat einen identischen Einfluss – es erfolgt keine unterschiedliche Gewichtung zwischen z.B. Heizung und Beleuchtung/Verschattung). Mit diesem Mittelwert kann aus einer weiteren Tabelle der Automationsgrad für das Gebäude entnommen werden.

Arbeitsdatei zur DIN/TS 18599-11

Zur Anwendung der neuen Richtlinie und somit der Bestimmung des Automationsgrads steht eine kostenlose Excel-Datei zur Verfügung (Download über www.t1p.de/tab-2-26-GA). Neben Anwendungshinweisen in der ersten Mappe können in der zweiten Mappe alle Automationsfunktionen eingegeben werden. Bild 3 zeigt einen Extrakt: Es können sowohl 100%ige Zuordnungen als auch aufgeteilte Zuordnungen durchgeführt werden. Auch können Fragen übergangen werden, wenn vermerkt wird, dass die Gewerke nicht vorliegen oder der Einfluss unter die 5%-Regel fällt. Am unteren Ende wird das Ergebnis ausgewiesen (Bild 4).

Bild 3: Beispielhafte Eingaben in der Arbeitsdatei.
Bild: Prof. Dr. Michael Krödel

Bild 3: Beispielhafte Eingaben in der Arbeitsdatei.
Bild: Prof. Dr. Michael Krödel

Dazu noch ein Hinweis: Sofern die Angabe des Automationsgrades unterstrichen ist, ist diese Ausführungsart in zumindest ähnlicher Form auch in der DIN V 18599-11:2018 vorhanden (in der Bild 3 ist das für alle Funktionen der Fall). Das ist wie zuvor erwähnt für die Information wichtig, ob diese Ausführungsart eine Auswirkung auf den Energieausweis hat. Auch sollte man bei Projekten, deren Anforderungen unter das GEG fallen, möglichst gemäß Automationsgrad B oder besser ausführen oder sich auf eine Begründung der Abweichung vorbereiten.

Bild 4: Zusammenfassung der Auswertung (NBAC ist der Parameter zur Mittelwertbildung bei gemischter Ausführung).
Bild: Prof. Dr. Michael Krödel

Bild 4: Zusammenfassung der Auswertung (NBAC ist der Parameter zur Mittelwertbildung bei gemischter Ausführung).
Bild: Prof. Dr. Michael Krödel

Fazit

Mit der Überarbeitung der DIN V 189599-11 zur DIN/TS 18599-11 wurde die Richtlinie dahingehend geändert, dass diese als Ermittlung eines Automationsgrades für ein ganzes Gebäude genutzt werden kann. Neben der Überarbeitung der zugrundeliegenden Tabelle wurde das Verfahren erweitert und erlaubt nun die Eingabe von gemischten Ausführungen wie es in der Praxis üblich ist. Zudem wurde die 5%-Ausnahmeregel eindeutig formuliert und kann nun angewandt werden.

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