Entwurf befindet sich im parlamentarischen Verfahren

Baugesetzbuch-Upgrade: Mehr Tempo und neue Werkzeuge für den Wohnungsbau

Das Bundeskabinett hat den Entwurf eines „Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts (Baugesetzbuch-Upgrade)“ beschlossen. Damit sollen Bauleitplanverfahren gestrafft und vereinfacht, der Wohnungsbau zum überragenden öffentlichen Interesse erklärt und Kommunen mehr Handlungsmacht im Umgang mit ‚Schrottimmobilien‘ gegeben werden. Der Entwurf des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) befindet sich nun im parlamentarischen Verfahren.

Mit dem Baugesetzbuch-Upgrade sollen Bauleitplanverfahren vereinfacht, der Wohnungsbau zum überragenden öffentlichen Interesse erklärt und Kommunen mehr Handlungsmacht im Umgang mit ‚Schrottimmobilien‘ gegeben werden.
Bild: Clipdealer

Mit dem Baugesetzbuch-Upgrade sollen Bauleitplanverfahren vereinfacht, der Wohnungsbau zum überragenden öffentlichen Interesse erklärt und Kommunen mehr Handlungsmacht im Umgang mit ‚Schrottimmobilien‘ gegeben werden.
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Dazu Verena Hubertz, Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: „Das Baugesetzbuch-Upgrade ist ein umfassendes Modernisierungspaket, das nahezu alle Bereiche der kommunalen Planung adressiert. Wohnen hat ab jetzt Vorfahrt, endlich auch im Gesetz. Wer bauen will, soll sein Verfahren online verfolgen können, nicht im Rathausflur warten. Wir geben Kommunen neue Instrumente, um bei Schrottimmobilien besser durchgreifen zu können. Und wir holen mehr Grün in unsere Städte. Aber wir geben auch mehr Zug und Druck in den Prozess. Das Baugesetzbuch-Upgrade ist der nächste Modernisierungs- und Beschleunigungsschritt nach dem Bau-Turbo.“

Die Regelungen im Einzelnen

  • Mehr Wohnraum ermöglichen

In Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt gilt bei Bebauungsplänen, die Wohnbauland ausweisen, ein überragendes öffentliches Interesse für den Wohnungsbau. Dadurch genießt der Wohnungsbau rechtlich Priorität. Außerdem wird in das Raumordnungsordnungsrecht erstmals ein Instrument zur Bekämpfung des Wohnraummangels für Gebiete mit angespannter Wohnraumsituation aufgenommen: Dort soll künftig die übergeordnete Raumordnung darauf hinwirken, dass ein Ausgleich zwischen Gebieten mit Engpässen und Gebieten mit geeigneten Flächenpotenzialen geschaffen wird.

  • Transparenz und Beschleunigung durch Digitalisierung

Um Planungsverfahren zu verkürzen und für Bürgerinnen und Bürger nachvollziehbarer zu gestalten, müssen die Kommunen künftig digitale Instrumente einsetzen. Dafür muss der einheitliche Standard XPlanung für den medienbruchfreien Datenaustausch in der öffentlichen Verwaltung angewendet werden. Auch die Öffentlichkeitsbeteiligung findet in Zukunft digital statt und kann einstufig durchgeführt werden. Über eine Verfahrensampel können Bürgerinnen und Bürger sich laufend über den Stand des Verfahrens informieren. Verbunden mit verkürzten Fristen schafft das Transparenz und soll ein Ansporn für die Kommunen sein, bei der Planung schneller zu werden.

  • Schnelle und einfache Umweltprüfung

Um Umweltprüfungen zu beschleunigen, sollen diese vertieft künftig nur noch dort durchgeführt werden, wo sie auch tatsächlich erforderlich sind. Auch wenn eine vertiefte Umweltprüfung nötig ist, soll sie nicht bereits auf Ebene des Bebauungsplans durchgeführt werden, wenn sie stattdessen später im Zulassungsverfahren erfolgen kann. Das soll für eine klare, praxistaugliche und rechtssichere Umweltprüfung sorgen. Damit sollen die Kommunen entlastet, Verfahren beschleunigt und Planungssicherheit geschafft werden.

  • Mehr Grün in der Stadt

Damit Kommunen sich besser gegen Starkregen oder Hitzewellen wappnen können, soll ihnen ermöglicht werden, im gesamten Stadtgebiet mehr Grün zu schaffen. Denn Durchgrünung mit Bäumen und Sträuchern kühlt die Luft, schützt vor Hitze und sorgt damit für mehr Lebensqualität. Darüber hinaus sollen mehr natürliche Auffangflächen möglich gemacht und damit Schäden durch Überflutungen verhindert werden.

  • ‚Schrottimmobilien‘ bekämpfen

‚Schrottimmobilien‘ haben negative Auswirkungen auf die gesamte Umgebung und bedeuten für Anwohnerinnen und Anwohner weniger Wohnqualität. Außerdem können sie zu einem Wertverlust für benachbarte Gebäude führen. Deshalb wird den Kommunen mehr Möglichkeiten gegeben, um dagegen vorzugehen. Das Vorkaufsrecht der Gemeinde an ‚Schrottimmobilien’ soll erleichtert werden. Die Kommunen können außerdem künftig einfacher ein Instandsetzungsgebot aussprechen – d. h. den Eigentümer zur Beseitigung der baulichen Mängel verpflichten. Bei extremem Missbrauch gibt es künftig die Möglichkeit zur Enteignung.

  • Zukunft mitdenken

Neue Vorgaben für die Raumplanung sollen den gestiegenen Anforderungen an Landesverteidigung und Bevölkerungsschutz Rechnung tragen. Sie fordern die Raumplanung auf, künftig auch für Risiken und Krisensituationen vorausschauend zu planen – vom Klimawandel bis hin zu bewaffneten Konflikten.

  • Rettungsdienste stärken

Feuerwehren und Rettungsdienste sind von elementarer Bedeutung für unser Gemeinwesen. Aktuell ist es laut BMWSB schwierig, Einrichtungen der Feuerwehren und Rettungsdienste in bestehenden Siedlungsbereichen auszubauen, weil die Grundstücke oft zu klein sind. Im Außenbereich sind sie derzeit nur ausnahmsweise zulässig. Das soll mit dem Baugesetzbuch-Upgrade nun geändert werden. Den Kommunen soll damit erleichtert werden, die Wahl des optimalen Standortes für Feuer- und Rettungswachen zu treffen, um alle Einsatzorte schnell zu erreichen und neuen Anforderungen gerecht zu werden.

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