GModG in der Praxis: Neue Anforderungen an Gebäudeautomation betreffen künftig deutlich mehr NWG
24.09.2026Mit dem Inkrafttreten des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) am 29. Juli 2026 werden die Anforderungen an die Gebäudeautomation von Nichtwohngebäuden deutlich ausgeweitet. Besonders relevant ist dabei § 56 GModG, der Anforderungen an Gebäudeautomation, Energiemonitoring, Raumklimaqualität und automatische Beleuchtungssteuerungen definiert. Während vergleichbare Vorgaben bislang überwiegend für große Nichtwohngebäude mit mehr als 290 kW Heiz- oder Klimaleistung galten, werden künftig bereits Gebäude mit mehr als 70 kW erfasst. Dadurch rücken zahlreiche Büro-, Verwaltungs- und Gewerbegebäude erstmals in den Anwendungsbereich der gesetzlichen Anforderungen.
Für Elektro- und TGA-Fachplaner sowie Projektentwickler entsteht damit die Aufgabe, die Anforderungen des GModG frühzeitig in die Planung zu integrieren. Genau hierfür stellt das Unternehmen Gira auf ihrer Webseite praxisnahe Raumautomationslösungen am Beispiel eines modernen Office-Gebäudes bereit. Die Best-Practice-Beispiele orientieren sich an den Anforderungen des § 56 GModG, der DIN/TS 18599-11 sowie der ISO 52120 und zeigen konkrete Lösungsansätze für die Gewerke Beleuchtung, Beschattung, Heizen, Kühlen und Technisches Gebäudemanagement.
Neubau und Bestand gleichermaßen betroffen
Für Neubauten mit mehr als 70 kW Heiz- oder Klimaleistung fordert das GModG neben einer digitalen Energieüberwachungstechnik und der Überwachung der Raumklimaqualität auch die Vernetzung der gebäudetechnischen Systeme sowie mindestens den Automationsgrad C nach DIN/TS 18599-11. Für große Nichtwohngebäude mit mehr als 290 kW gilt mindestens der Automationsgrad B.
In den frühen HOAI-Leistungsphasen müssen Fachplanende u. a. gesetzliche Anforderungen, ESG-Ziele, Fördermöglichkeiten und Gebäudekonzepte zusammenführen.
Bild: Gira
Zusätzlich fordert § 56 GModG für Neu- und Bestandsgebäude über 70 kW eine automatische Beleuchtungssteuerung, etwa per Präsenzmelder in angemessener Zonierung. Abhängig von der tatsächlichen Nutzung eines Raumes muss die Beleuchtung automatisch gesteuert werden. Für viele Bestandsgebäude bedeutet dies konkreten Nachrüstungsbedarf. Die Umsetzung muss grundsätzlich bis zum 31. Dezember 2029 erfolgen, sofern keine nachgewiesene Unwirtschaftlichkeit vorliegt.
Auch die Anforderungen an das Energiemonitoring gelten künftig für Neu- und Bestandsgebäude. Energieverbräuche und gebäudetechnische Anlagen sind kontinuierlich zu überwachen, auszuwerten und über geeignete Schnittstellen bereitzustellen. Gerade bei Bestandsgebäuden stellt dies Planende und Betreiber häufig vor Herausforderungen, da unterschiedliche Zählerstrukturen, Systeme und Kommunikationsprotokolle in ein gemeinsames Monitoring integriert werden müssen. Für bestehende Systeme können Nachrüstfristen von bis zu zehn Jahren ab Einbau gelten.
Von der gesetzlichen Anforderung zur konkreten Planung
Die gesetzlichen Vorgaben beschreiben, welche Funktionen ein Gebäude erfüllen muss. Die praktische Umsetzung erfolgt jedoch bereits in den frühen HOAI-Leistungsphasen. Dort müssen Fachplanende und Projektentwickler gesetzliche Anforderungen, Investitionskosten, Nutzeranforderungen, ESG-Ziele, Fördermöglichkeiten und Gebäudekonzepte zusammenführen. Für die Umsetzung der Anforderungen an Monitoring und Energiemanagement verweist Gira zudem auf das Produkt „Sheet4Q“ der Firma 4ba GmbH als mögliche Managementebene für die Erfassung, Auswertung und Visualisierung von Energiedaten.
Online-Seminar zum GModG in Gira Akademie
Am 20. Januar 2027 greift die Gira Akademie das Thema GModG gemeinsam mit Prof. Dr. Michael Krödel vom IGT – Institut für Gebäudetechnologie auf. Das Online-Seminar richtet sich an Elektro- und TGA-Fachplanende, Projektentwickler, beratende Ingenieure, Betreiber von Nichtwohngebäuden sowie das Fachhandwerk und beleuchtet die Auswirkungen des § 56 GModG auf Planung, Gebäudeautomation und Energiemonitoring in Neu- und Bestandsgebäuden. Die Aufzeichnung steht anschließend ebenfalls zur Verfügung.
Im exklusiven tab-Artikel geht Prof. Dr. Krödel ausführlich auf Pflichten und Fristen von TGA-Fachplanenden für Bestands- und Neubauten des neuen GModG ein.
