Bundestag verabschiedet neues Gebäudemodernisierungsgesetz
10.07.2026Der Bundestag hat am 10. Juli 2026 das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) in zweiter und dritter Lesung beschlossen. Das Gesetz ersetzt das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG) und soll nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten. Bereits am 8. Juli hatte der Ausschuss für Wirtschaft und Energie dem Gesetzentwurf mit Änderungen zugestimmt.
Unmittelbar vor der abschließenden Beratung hatte das Bundesverfassungsgericht einen Organstreitantrag gegen die Ausgestaltung des Gesetzgebungsverfahrens verworfen. Zwei Bundestagsabgeordnete und eine Fraktion hatten geltend gemacht, die Bundesregierung habe ihre Informations- und Beteiligungsrechte verletzt. Das Gericht erklärte den Antrag jedoch bereits als unzulässig, da die Antragsteller den behaupteten Konflikt im parlamentarischen Verfahren nicht hinreichend deutlich geltend gemacht hatten.
Zusätzliche Regelungen ergänzt
Kern der Neuregelung ist der Wegfall der bisherigen Vorgabe, wonach neu eingebaute Heizungen grundsätzlich einen Anteil von mindestens 65 % erneuerbarer Energien erfüllen mussten. Künftig können Eigentümer zwischen verschiedenen Heiztechnologien wählen. Gleichzeitig bleibt das Ziel bestehen, dass Brennstoffe für Heizungen ab 2045 vollständig klimaneutral sein müssen, wozu die Bundesregierung bis Ende dieses Jahres ein weiteres Gesetz vorlegen möchte. Ab 2029 soll für Gas- und Ölheizungen schrittweise ein verpflichtender Bioanteil („Biotreppe“) eingeführt werden. Darüber hinaus soll die Bundesregierung bis Ende 2026 einen Gesetzentwurf für eine Grüngasquote vorlegen, die ab 2028 gelten soll.
Im parlamentarischen Verfahren wurde der Gesetzentwurf um weitere Regelungen ergänzt. Dazu zählt u. a. eine Härtefallregelung für bestimmte Vermieter im Zusammenhang mit der Beteiligung an CO₂-Kosten, Netzentgelten und den Mehrkosten für biogene Brennstoffe.
Parallel zum Gesetz wird auch die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) angepasst. Die neuen Förderbedingungen treten zum 21. Juli 2026 in Kraft. Vorgesehen sind u. a. eine Absenkung der förderfähigen Investitionskosten, Änderungen beim Klimageschwindigkeitsbonus sowie eine neue Staffelung des Einkommensbonus. Über die konkreten Änderungen der BEG berichtete die tab bereits.
Verbände reagieren
Der Bundesrat hat zudem entschieden, zum GModG den Vermittlungsausschuss nicht anzurufen. Dazu erklärt Frank Ernst, Geschäftsführer der TGA-Repräsentanz Berlin: „Die Entscheidung des Bundesrates, zum GModG den Vermittlungsausschuss nicht anzurufen, schafft für die Unternehmen der Technischen Gebäudeausrüstung endlich die dringend benötigte Planungssicherheit. Nach jahrelangen politischen und öffentlichen Debatten über das sogenannte ‚Heizungsgesetz‘ sowie die Umsetzung der Europäischen Gebäuderichtlinie besteht nun die Chance, dass Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Unternehmen ihre Investitions- und Modernisierungsentscheidungen auf einer verlässlichen gesetzlichen Grundlage treffen können.
Positiv bewerten die TGA-Repräsentanz Berlin und die sie tragenden Verbände die im Gebäudemodernisierungsgesetz verankerte stärkere Technologieoffenheit gegenüber den bisherigen Regelungen des Gebäudeenergiegesetzes. Besonders erfreulich ist, dass eine der zentralen Forderungen der TGA-Repräsentanz im parlamentarischen Verfahren berücksichtigt wurde: die Aufnahme Raumlufttechnischer Anlagen mit Wärmerückgewinnung als Erfüllungsoption. Damit eröffnen sich mehr Spielräume für praxistaugliche und wirtschaftliche Lösungen bei der Gebäudemodernisierung. Die Mitgliedsunternehmen der TGA-Verbände verfügen über das notwendige Know-how und die technische Expertise, um die gesetzlichen Anforderungen fachgerecht und effizient umzusetzen.
Technologieoffenheit und wirksamer Klimaschutz schließen sich nicht aus. Entscheidend ist, dass die gesetzlichen Vorgaben auch zukünftig einen verlässlichen Beitrag zur CO₂-Minderung im Gebäudesektor leisten. Mit Sorge sehen wir deshalb die Abkehr von der bisherigen 65-%-Vorgabe für den Einsatz Erneuerbarer Energien beim Heizungstausch. Diese Regelung war bislang ein zentrales Instrument zur CO₂-Minderung im Gebäudesektor. Die Abschaffung der 65-%-Regelung stellt jedoch keine Vereinfachung dar, wenn an ihre Stelle neue komplizierte Regelungen treten. Nach unserer Einschätzung wird die im Gesetz vorgesehene Ausgestaltung der so genannten Bio-Treppe voraussichtlich keinen vergleichbaren Beitrag zum Erreichen der Klimaziele leisten. Nun kommt es darauf an, dass das GModG den angekündigten gerichtlichen Überprüfungen standhält. Verbraucherinnen und Verbraucher, Unternehmen und der Klimaschutz brauchen jetzt vor allem eines: dauerhafte Rechtssicherheit. Weitere Jahre politischer und rechtlicher Unsicherheit würden Investitionen bremsen, den Klimaschutz verzögern und das Vertrauen von Verbraucherinnen und Verbrauchern sowie Unternehmen weiter belasten. Das kann sich Deutschland nicht leisten."
Der Deutsche Verein des Gas- und Wasserfaches (DVGW) e.V. begrüßt die vom Deutschen Bundestag gefassten Beschlüsse zum Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätengesetz (StromVKG) sowie zum GModG. Zu den Parlamentsbeschlüssen sagt Prof. Dr. Gerald Linke, Vorstandsvorsitzender des DVGW: „Beide Gesetze setzen wichtige Impulse für das Gelingen der Energiewende und stärken zentrale Voraussetzungen für eine resiliente, bezahlbare und klimafreundliche Energieversorgung. Das GModG sendet ein wichtiges Signal für einen technologieoffenen Transformationspfad im Gebäudesektor. Die stärkere Berücksichtigung klimaneutraler Gase wie Wasserstoff und Biomethan erweitert den Lösungsraum zur Defossilisierung der Gebäudewärme und ermöglicht es, bestehende Gasinfrastrukturen effizient zu nutzen. Damit leistet das Gesetz einen wichtigen Beitrag, um Klimaschutz, Versorgungssicherheit und Wirtschaftlichkeit miteinander stärker in Einklang zu bringen. Mit dem Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätengesetz werden die Weichen für den Aufbau neuer gesicherter Kraftwerksleistung gestellt. Diese ist zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit im Zuge des Ausstiegs aus der Kohleverstromung unabdingbar. Das Gesetz sieht für Gaskraftwerke Umstellkonzepte für den Betrieb mit Wasserstoff vor. Die Bundesregierung muss nun zügig weitere Impulse setzen, damit eine Umstellung auf Wasserstoff möglichst frühzeitig erfolgt und die Entwicklung eines Wasserstoffmarktes durch die Kraftwerke flankiert wird.“
