Doppelregulierung von RLT-Anlagen vermeiden

VDI 2047 bedroht Wirtschaftlichkeit der adiabatischen Kühlung

Manuel Speiseder, Vorsitzender der Arbeitsgruppe Luftbefeuchtung im Fachverband Gebäude-Klima e. V.
Bild: Condair

Manuel Speiseder, Vorsitzender der Arbeitsgruppe Luftbefeuchtung im Fachverband Gebäude-Klima e. V.
Bild: Condair
Die Hygieneanforderungen an Raumlufttechnische Anlagen werden seit Langem durch die Richtlinie VDI 6022 „Hygieneanforderungen an Raumlufttechnik und Raumluftqualität“ definiert. Ein Entwurf sieht jedoch vor, dass für die indirekte adiabatische Kühlung in Zukunft zusätzlich auch die VDI 2047 gelten soll. Der Fachverband Gebäude-Klima e. V. (FGK) und der Herstellerverband RLT Geräte e. V. (RLT-Herstellerverband) lehnen das entschieden ab. Durch die weiteren, unnötig strengen Anforderungen würde sich der Betrieb der energieeffizienten, regenerativen Kühltechnik erheblich verteuern – und das ohne zusätzlichen Nutzen.

Derzeit wird die VDI-Richtlinie 2047 „Rückkühlwerke (VDI-Kühlturmregeln)“ überarbeitet. Laut Entwurf soll sie künftig nicht nur für Verdunstungskühltürme gelten, sondern auch für die indirekte adiabatische Kühlung in RLT-Anlagen. Experten aus der Lüftungs- und Klimatisierungsbranche sehen darin eine Doppelregulierung, die Unsicherheiten verursachen und die Wirtschaftlichkeit dieser Systeme erheblich beeinträchtigen würde. Dabei ist die adiabatische Kühlung in RLT-Anlagen eine energieeffiziente, förderwürdige und bisher kostengünstige Kühlmethode. Sollte die VDI 2047, wie im aktuellen Gründruck angedacht, künftig auch für die adiabatische Kühlung gelten, würden Betrieb und Wartung der Anlagen sehr viel teurer werden.

Adiabatische Kühlung nicht mit Kühltürmen vergleichbar

Martin Törpe, Technischer Referent beim Herstellerverband RLT-Geräte e. V.
Bild: RLT-Herstellerverband

Martin Törpe, Technischer Referent beim Herstellerverband RLT-Geräte e. V.
Bild: RLT-Herstellerverband
Vertreter der Klima- und Lüftungstechnikbranche halten eine Anwendung der VDI 2047 auf die adiabatische Kühlung in RLT-Anlagen für den falschen Weg und haben daher Einspruch eingelegt, darunter der FGK und der RLT-Herstellerverband. „Zwischen Kühltürmen und der adiabatischen Kühlung in RLT-Anlagen bestehen riesige Unterschiede“, betont Manuel Speiseder. Der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Luftbefeuchtung im FGK erläutert: „Bei Kühltürmen handelt es sich in der Regel um offene Systeme, die der Umwelt ausgesetzt sind und typischerweise nicht mit Trinkwasser betrieben werden. Hier besteht ein reales Risiko, dass sich Legionellen vermehren und Aerosole die Keime in die Umgebung tragen. Eine zeitgemäße adiabatische Kühlung in einer RLT-Anlage arbeitet hingegen ohne Austrag von Aerosolen und verwendet – wie ein Luftbefeuchter – hygienisch einwandfreies Wasser in Trinkwasserqualität.“

Die mikrobiologische Beschaffenheit des Wassers ist für die Hygiene entscheidend. Darauf weist auch die Kühlturmrichtlinie VDI 2047 hin. Befeuchter in Zu- und Abluftstrecken weiterhin gleich behandeln Beide Verbände setzen sich dafür ein, dass die Hygieneaspekte der indirekten adiabatischen Kühlung, wie bei Luftbefeuchtern auch, in der VDI 6022 geregelt bleiben. „Es ist nicht nachvollziehbar, warum ein aerosolfrei arbeitender Befeuchter in der Abluftstrecke anders behandelt werden soll als dieselbe Technik in der Zuluftstrecke“, stellt Martin Törpe, Technischer Referent beim RLT-Herstellerverband, fest. „In der VDI 6022 Blatt 1 steht unter Punkt 7.6.6, dass Befeuchtungseinrichtungen in RLT-Geräten auf der Zuluft- und der Abluftseite die gleichen Anforderungen erfüllen müssen, wenn es zu einer Beeinflussung der Zuluft durch die Abluft kommen kann. Es braucht also keine weitere Richtlinie.“

Ende Juni fanden erste Anhörungen zu den Einsprüchen statt. Der überarbeitete Entwurf der VDI 2047 wird für Ende 2026 erwartet. Martin Törpe: „Ich hoffe, dass die adiabatische Kühlung wieder aus der VDI-Richtlinie 2047 gestrichen wird. Es wäre deutlich sinnvoller, die VDI 6022 dahingehend zu ergänzen, dass auch Systeme ohne eine direkte Beeinflussung der Zuluft ausdrücklich erfasst werden. Das wäre von Vorteil für die Sache, für unsere Branche und für den Fortbestand einer klimafreundlichen, energieeffizienten Kühlung.“

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