BEG-Förderung wird zum 21. Juli 2026 angepasst
10.07.2026Zum 21. Juli 2026 treten Änderungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) in Kraft. Die Grundstruktur des Förderprogramms bleibt erhalten, angepasst werden u. a. einzelne Fördersätze sowie die Ausgestaltung verschiedener Boni. Bereits bewilligte oder eingereichte Anträge sind von den Änderungen nicht betroffen. Auch für bereits vorbereitete Vorhaben gelten Übergangsregelungen. Die Bundesregierung hatte die Eckpunkte der Reform vorgestellt; der Haushaltsausschuss des Bundestages hat die Änderungen inzwischen gebilligt.
Die wichtigsten Änderungen
An der grundsätzlichen Zuständigkeit der Förderstellen ändert sich nichts: Die KfW bleibt für die Heizungsförderung zuständig, das BAFA für weitere Effizienzmaßnahmen wie Gebäudehülle, Anlagentechnik oder Heizungsoptimierung. Auch die steuerliche Förderung bleibt unverändert.
Im Bereich der Heizungsförderung wird die einkommensabhängige Förderung stärker gestaffelt. Haushalte mit einem zu versteuernden Einkommen bis 30.000 € erhalten künftig einen Bonus von 40 %, bis 40.000 € bleibt es bei 30 %, bis 50.000 € wird ein Bonus von 10 % gewährt. Neu eingeführt wird zudem ein Familienzuschlag: Lebt mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt, reduziert sich das für die Förderung relevante Einkommen rechnerisch um 10.000 €.
Weitere Änderungen betreffen einzelne Förderbestandteile. So entfallen u. a. der Effizienzbonus für Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln sowie der Emissionsminderungszuschlag für Biomasseanlagen. Ab dem ersten Quartal 2027 ist außerdem ein Wertschöpfungsbonus von 15 % für Wärmepumpen vorgesehen, die ihren Ursprung in der Europäischen Union oder assoziierten Märkten haben. Zusätzlich wird der Bonus für sogenannte Worst Performing Buildings (WPB) auf Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle ausgeweitet. Anträge zu den neuen Konditionen können allerdings erst ab dem 21. Juli 2027 gestellt werden.
Übergangsregelung für laufende Anträge
Bereits bewilligte Förderanträge werden weiterhin nach den bisherigen Förderbedingungen abgewickelt. Gleiches gilt für bereits eingereichte Anträge. Zwischen dem 9. und 20. Juli 2026 können aufgrund der Systemumstellung keine neuen Technischen Projektbeschreibungen (TPB) beim BAFA erstellt werden. Bereits bis zum 8. Juli erstellte TPB können jedoch noch bis einschließlich 20. Juli für Anträge nach den bisherigen Förderbedingungen genutzt werden. Ab dem 21. Juli können neue TPB nach den geänderten Förderkonditionen erstellt werden.
Nach Angaben des Bundesverbands Wärmepumpe (BWP) gilt eine vergleichbare Übergangsregelung auch für die KfW. Dort können bereits ausgestellte Bestätigungen zum Antrag (BzA) ebenfalls noch für Anträge nach den bisherigen Konditionen genutzt werden. Der Verband empfiehlt Fachunternehmen und Energieberatern, laufende Projekte kurzfristig zu prüfen und Kunden über die Übergangsregelung zu informieren.
Verbände sehen weiteren Klärungsbedarf
Bereits vor Inkrafttreten der Änderungen hatte der BWP die geplanten Anpassungen kritisch bewertet. Zwar bleibe die Grundsystematik der BEG erhalten, nach Einschätzung des Verbands werde die Förderhöhe jedoch deutlich reduziert. Kritisch sieht der BWP insbesondere die Absenkung der förderfähigen Investitionskosten sowie die schrittweise Kürzung des Klimageschwindigkeitsbonus. Der Verband befürchtet, dass dadurch Investitionsentscheidungen zugunsten fossiler Heizsysteme beeinflusst werden könnten.
Der Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie (BDH) bewertet die angekündigten Änderungen differenziert. Zwar werde das Ziel einer bis 2029 verlässlichen Förderung grundsätzlich bestätigt, zugleich sieht der Verband bei einzelnen Punkten weiteren Klärungsbedarf. Kritisch bewertet der BDH insbesondere das Verhältnis zwischen der Förderung dezentraler Heizsysteme und Wärmenetzen. Eine stärkere Priorisierung von Wärmenetzen dürfe nach Auffassung des Verbandes nicht dazu führen, dass hocheffiziente dezentrale Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien benachteiligt werden. Gleichzeitig bezeichnet der BDH die BEG grundsätzlich als wichtiges Instrument für Planungs- und Investitionssicherheit. Bis Mai dieses Jahres wurden über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) mehr als 160.000 Förderanträge bewilligt, davon über 145.000 für Wärmepumpen. „Die BEG ist ein Erfolgsprojekt“, so Markus Staudt, Hauptgeschäftsführer des BDH. „Sie schafft gemeinsam mit einem technologieoffenen Rechtsrahmen die notwendige Planungs- und Investitionssicherheit für Hauseigentümer, Handwerk und Industrie.“
Die Bundesarbeitsgemeinschaft Immobilienwirtschaft Deutschland (BID) kritisiert die kurzfristig eingeleitete Umstellung der KfW-Produkte in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Bis zum Start der neuen Förderbedingungen können keine neuen Bestätigungen zum Antrag mehr erstellt werden. Dazu erklärt der BID-Vorsitzende Dirk Wohltorf, Präsident des Immobilienverband Deutschland IVD: „Das ist ein bitteres Déjà-vu. Der Übernacht-Förderstopp bei der KfW am 24. Januar 2022 hat damals enormes Vertrauen zerstört. Wir hatten gehofft, dass die Politik aus diesem Fehler gelernt hat. Jetzt erleben Eigentümer, Unternehmen, Energieberater und Finanzierer wieder eine kurzfristige Umstellung. Wieder ohne ausreichende Vorwarnung. Wieder mitten in laufenden Planungen.
Nach den uns vorliegenden Informationen werden zentrale Förderbausteine deutlich eingeschränkt. Betroffen sind u. a. Effizienzhausstandards, Boni und Tilgungszuschüsse. Besonders gravierend ist das geplante Abschmelzen der förderfähigen Kosten bei Effizienzmaßnahmen in Mehrfamilienhäusern. Damit verliert die Förderung ausgerechnet in großen Mehrfamilienhäusern und ganzen Wohnungsbeständen massiv an Wirkung. Wer viele Wohnungen auf einmal modernisiert, wird pro Wohnung deutlich schlechter unterstützt. Die BID sieht in der Umstellung der BEG-Förderung ein fatales Signal an die gesamte Immobilienwirtschaft. Von Planungssicherheit kann hier kaum die Rede sein. Das ist das Gegenteil einer investitionsfreundlichen Förderpolitik.“
