Darf man sich auf Pläne verlassen?

Das Verhältnis Bauherr und bauleitender Architekt

In der Praxis kommt es immer wieder vor, dass der Bauherr oder vom Bauherrn beauftragte Architekten die Planung von Anlagen oder Gebäuden übernehmen. Ein weiterer Architekt wird lediglich mit der Bauleitung/Bauüberwachung beauftragt. In diesen Fällen ist problematisch, wie intensiv der bauleitende Architekt die von ihm selbst nicht erstellten, ihm allerdings zur Verfügung gestellten Pläne überprüfen muss. Mit dieser Frage hatte sich das Oberlandesgericht Karlsruhe in seinem Urteil vom 2. März 2017 (Az.: 8 U 152/15) zu beschäftigen.

Zum Fall 

Mit der Klage hat der Kläger restliches Architekten- und Ingenieurhonorar geltend gemacht. Die Beklagte hat diesen Schadensersatzforderungen entgegengestellt und die Aufrechnung erklärt.

Zuvor beauftragte die Beklagte den Kläger mit der Ausschreibung nebst Auswertung sowie Bauleitung einer von der Beklagten geplanten Produktionsstraße nebst Maschinenfundamenten. Der Kläger beauftragte einen Subunternehmer mit der Erstellung des Schalplans für die Fundamente und eine Lackieranlage. Die Beklagte beauftragte ihrerseits ein weiteres Unternehmen mit der Lieferung und Montage der...

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