Bedenkenanmeldung bei fachkundigem Bauherrn

Das aktuelle Baurechtsurteil

Beruht der Mangel eines Bauwerks auf einer für den Auftragnehmer erkennbar mangelhaften Planung oder Ausschreibung, muss der Auftragnehmer Bedenken anmelden, um von seiner Gewährleistungsverpflichtung frei zu werden. Was ist aber, wenn dem Auftraggeber die Funktionseinschränkung der vereinbarten Ausführung des Werks bekannt ist und er sich eigenverantwortlich für diese Ausführung entschieden hat? Mit dieser Frage hatte sich das Oberlandesgericht Stuttgart in seinem Urteil vom 17.12.2024 (Az.: 10 U 23/24) zu beschäftigen.

Sachverhalt

Die Klägerin beauftragte die Beklagte als Generalunternehmerin mit der Errichtung eines Geschäftsgebäudes. Der zwischen den Parteien geschlossene Vertrag beinhaltet eine Regelung dahingehend, dass die Beklagte Planungsdefizite der Ausführungsplanung gegebenenfalls unter Hinzuziehung von Fachplanern zu korrigieren habe. Die Beklagte führte die Fassadenentwässerung anhand der Planung des ebenfalls verklagten Ingenieurbüros aus, das auch von der Klägerin beauftragt worden ist. In der Baugenehmigung waren nicht brennbare Stoffe vorgesehen. Die Planung des Ingenieurbüros sah hingegen...

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