Haftet der Architekt auch für fehlerhafte Fachplanung?
Das aktuelle BaurechtsurteilViele Köche verderben bekanntlich den Brei. Aber so einfach ist es in der komplexen Gebäudeplanung wahrlich nicht. Ohne diverse Spezial- und Fachplaner lässt sich eine gute Planung gar nicht mehr abliefern. Eine interessante Entscheidung des OLG Köln beleuchtet die Frage, wie weit die Verantwortung des Objektplaners (Architekten) für Defizite und Fehler in den Fachplanungen geht.
Sachverhalt
Der Bauherr beauftragt einen Architekten mit Planungsleistungen der Objektplanung. Das denkmalgeschützte Gebäude, aus dem eine Verbandszentrale werden soll, wird um zwei Geschosse aufgestockt. Diese Geschosse erhalten eine Doppelfassade aus Glas sowie eine Glasdachkuppel. Die äußere Glasfassade erhält eine Sonnenschutzverglasung und ist mit beweglichen Metalllamellen als Sonnenschutz im Scheibenzwischenraum ausgestattet. Die innere Glasfassade besteht aus Einscheibensicherheitsglas. Dazwischen ist ein begehbarer, durchlüfteter Fassadenzwischenraum. Für die Bereiche Glasfassade,...
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