Das aktuelle Baurechtsurteil: Haftung
Objektplaner versus TGA-PlanerDer Bau braucht Spezialisten. Denn ein Bauvorhaben mit seinen verschiedenen Gewerken wird immer komplexer. So treffen bereits bei verhältnismäßig einfachen Bauten häufig mehrere Sonderfachleute aufeinander. Kommt es zu einem Mangel oder einem Schaden, stellt sich die Frage, ob und ggf. welcher der Sonderfachleute dafür haftungsrechtlich verantwortlich ist. Ein vom OLG Düsseldorf (Urteil vom 25. Oktober 2012, 5 U 162/11) entschiedener Fall zeigt, was passieren kann, wenn sich Objekt- und Fachplaner wechselseitig zu Unrecht aufeinander verlassen.
Zum Fall
Die Klägerin war als Generalübernehmerin damit befasst, ein Hotel schlüsselfertig auszubauen. Sie beauftragte die Beklagte mit der Fachplanung der Technischen Gebäudeausstattung mit Ausnahme der Bauüberwachung. Nach Fertigstellung der Arbeiten kam es zu Undichtigkeiten in den Hotelbädern. Die Klägerin hielt die beklagte TGA-Planerin für verantwortlich; diese hätte eine Fugenabdichtung und ferner einen Bodenablauf vorsehen müssen. Die TGA-Planerin stellte sich auf den Standpunkt, dies wäre nicht ihre Sache gewesen, sondern Aufgabe des Architekten.
Zum Urteil
Die TGA-Planerin wurde zu...
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