Fehlende Planung „nicht gleich“ fehlerhafte Planung

Das aktuelle Baurechtsurteil

Das OLG Frankfurt a.M. stellte mit dem Urteil vom 11.04.2022 – 29 U 155/21 fest, dass die Haftung eines Bauunternehmers wegen einer fehlenden Planung nicht durch ein Mitverschulden des Bauherrn gemindert wird, wenn der Unternehmer die Bauleistung von vornherein ohne eine ihm zur Verfügung gestellte Planung übernommen hat.

Zum Sachverhalt

Ein Bauherr ließ auf einem älteren Bestandsgebäude ein Staffelgeschoss mit zwei Penthouse-Wohnungen in Holzbauweise errichten.

Der Bauherr beauftragte den Unternehmer mit der Ausführung der Dachdecker-, Spengler- und Abdichtungsarbeiten.

Der Unternehmer begann mit der Ausführung der Arbeiten, ohne dass ihm zuvor vom Bauherrn eine Ausführungsplanung vorgelegt worden war.

Nach Ausführung der Arbeiten drang Wasser in die Konstruktion ein und führte zu erheblichen Beschädigungen an dem neugebauten Geschoss.

Ein Sachverständiger stellte fest, dass der Unternehmer einen Einschnitt...

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