Neue Rahmenbedingungen für die Lichtplanung

GModG und EPBD in der Anwendung – Effiziente Gebäude mit vernetzter Beleuchtung

Das Bürogebäude „The Edge“ in Amsterdam gilt als Beispiel für die intelligente Vernetzung von Beleuchtung und Gebäudeautomation.
Bild: Signify

Das Bürogebäude „The Edge“ in Amsterdam gilt als Beispiel für die intelligente Vernetzung von Beleuchtung und Gebäudeautomation.
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In der öffentlichen Debatte um das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) stehen derzeit vor allem Wärmepumpen und die energetische Sanierung der Gebäudehülle im Fokus. Weniger Beachtung findet dagegen die Beleuchtung, obwohl auch sie einen wichtigen Beitrag zur Energieeffizienz von Nichtwohngebäuden leisten kann. Doch was bedeuten die neuen Effizienzbestimmungen für zukünftige Beleuchtungsprojekte?

Umstieg auf LED wird zum unverzichtbaren Effizienz-Boost

Durch das neue Gesetz werden verbindliche Mindeststandards für die Energieeffizienz im Gebäudebestand eingeführt. Nichtwohngebäude in Deutschland, die diese Standards bislang nicht erfüllen konnten, müssen stufenweise bis 2030 und 2033 modernisiert werden. Was das für die Beleuchtung bedeutet:

  • Die Sanierung der Beleuchtung bietet das beste Kosten-Nutzen-Verhältnis.
  • Der Energiebedarf sinkt sofort und die Investitionen amortisieren sich in kürzester Zeit.

Aus Lichtplanung wird Automationsplanung

Die Pflicht zur Gebäudeautomatisierung wird drastisch verschärft. Mussten bisher nur Großgebäude ab einer Anlagenleistung von 290 kW automatisiert werden, sinkt diese Grenze bis Ende 2029 auf 70 kW. Was das für die Beleuchtung bedeutet:

  • Ein Lichtsystem, das sich lediglich ein- und ausschalten lässt, reicht bald nicht mehr aus.
  • Stattdessen wird die Beleuchtung zum festen Bestandteil der Gebäudeautomation.
  • Wichtig sind dabei auch die Schnittstellen für den Austausch mit anderen Systemen.
  • Wie sich die Licht- und Wärmeregulation zentral verwalten lässt, haben bspw. die Unternehmen Signify und Jung demonstriert.
  • Durch die drahtlose Kommunikation auch für Bestandssanierungen ideal.

Die Lichteffizienz entscheidet künftig mit über Immobilienwert

Der verbrauchsbasierte Energieausweis für Nichtwohngebäude wird abgeschafft. Zulässig ist künftig nur noch der sogenannte Bedarfsausweis mit den neuen Effizienzklassen A bis G. Was das für die Beleuchtung bedeutet:

  • Die Anschlussleitung der Beleuchtung fließt direkt in die Gebäudebewertung ein.
  • Veraltete Beleuchtungsanlagen wirken sich somit negativ auf diese aus.
  • Ein intelligentes Beleuchtungssystem sichert die ESG-Konformität und verbessert den Marktwert der Immobilie.

Neubauten und sensorgesteuerte Beleuchtung

Neue Gebäude müssen extrem energieeffizient und im Betrieb emissionsfrei sein. Dies gilt für neue Objekte der öffentlichen Hand ab 2028 und für alle anderen Neubauten ab 2030. Was das für die Beleuchtung bedeutet:

  • Bei Neubauten steht die maximale Effizienz künftig noch stärker im Fokus.
  • Sensorbasierte Lichtsysteme werden vom optionalen Komfort zur Grundvoraussetzung.

Im kommenden Monat wird die tab einen Fachartikel von Prof. Dr. Michael Krödel zu den gesetzlichen Anforderungen des GModG an die Gebäudeautomation veröffentlichen.

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