Online-Rechner zur neuen Wärmepumpenförderung
21.07.2026Die neue BEG-Förderung für Wärmepumpen hat in den vergangenen Tagen für viele Diskussionen gesorgt. „Entgegen vieler Aussagen kann die neue Förderung mindestens in den kommenden Monaten für Verbraucher sogar deutlich höher ausfallen als zuvor“, erklärt Burkhard Max, Geschäftsführer der deutschen Vertriebsgesellschaft von Stiebel Eltron. „Mit unserem neuen Förderrechner, der ab sofort auf unserer Homepage verfügbar ist, kann man unkompliziert und schnell ermitteln, mit welcher Fördersumme man für sein eigenes Vorhaben im Einfamilienhaus rechnen kann.“
Mit dem neuen Förderrechner von Stiebel Eltron lässt sich ermitteln, mit welcher Fördersumme man für sein eigenes Vorhaben im Einfamilienhaus rechnen kann.
Bild: Stiebel Eltron
„Es ist zwar richtig, dass die Förderung langfristig abschmelzen wird, außerdem wurden ab sofort die maximal förderfähigen Investitionskosten sowie der Klimageschwindigkeitsbonus abgesenkt“, so Max. „Gleichzeitig wurde aber der maximale Förderanteil an den Investitionskosten für bestimmte Einkommensgruppen von 70 auf 80 % erhöht, auch kommen mehr Einkommensgruppen in den Genuss des Einkommensbonus.“ Waren vorher für den Heizungstausch im Einfamilienhaus maximal 21.000 € Zuschuss möglich, sind es nun maximal 22.400 €. Manche Antragsteller, die vorher 10.500 € Zuschuss bekommen haben, können jetzt mit 16.800 € sogar über 6.000 € mehr erhalten. „Besonders interessant ist die neue Förderung, wenn mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt lebt“, ergänzt Max.
Mit dem neuen Förderrechner von Stiebel Eltron können Einfamilienhausbesitzer ermitteln, wie hoch die Förderung für ihren Heizungstausch voraussichtlich ausfallen wird. Dabei werden nur wenige Informationen benötigt – Art und Alter der bisherigen Heizung, die voraussichtlichen Gesamt-Investitionskosten sowie das zu versteuernde Haushaltseinkommen. „Gerade bei dem letzten Punkt sollte man genau hinschauen, denn das zu versteuernde Haushaltseinkommen liegt insbesondere bei Familien deutlich unter dem persönlichen Jahreseinkommen“, so Max. „Da zusätzlich bei mindestens einem minderjährigen Kind im Haushalt noch einmal 10.000 € abgezogen werden und außerdem die Maximalgrenze von 40.000 auf 50.000 € erhöht wurde, kommen nun mehr Menschen in den Genuss des Einkommensbonus.“
Anträge ab sofort wieder möglich – aktuelle Bedingungen gelten bis Anfang 2027
Mit Bekanntgabe der Veränderung der Förderung waren neue BzA-Nummern, die man für eine Antragstellung bei der KfW benötigt, nicht mehr zu bekommen. Jetzt können diese wieder beantragt werden, sodass neue Förderanträge ab sofort möglich sind.
Die aktuellen Förderbedingungen gelten bis Ende Januar 2027 – dann verringern sich einzelne Bestandteile erstmals und in der Folge halbjährlich. „Wer also einen Heizungswechsel zur Wärmepumpe plant, sollte genau schauen, wann er das Vorhaben angeht“, rät Max. „Auf lange Sicht wird die Förderung für die meisten Antragsteller zukünftig geringer ausfallen. Das ist aber angesichts der Tatsache, dass die Politik für den Haushalt weniger Geld zur Verfügung hat und daher Ausgaben reduzieren muss, nachvollziehbar. Dass die Förderung kontinuierlich und schrittweise abschmilzt, ist eine annehmbare Lösung, die langfristig Klarheit schafft für die Branche und Verbraucherinnern und Verbraucher: Die Politik setzt auf die Wärmepumpe als wichtiges Element für das Gelingen der Wärmewende.“
