Altes Problem, aktuelle Entscheidung

Muss der Planer zahlen, wenn der Unternehmer nachbessert?

Kommt es bei einem Bauprojekt zu einem Mangel, so kommt es immer wieder vor, dass dieser sowohl auf einem Planungs- als auch auf einem Ausführungsfehler beruht. In diesen Fällen ist es regelmäßig so, dass sich der Bauherr/Auftraggeber Fehler des von ihm beauftragten Planers im Verhältnis zum Generalunternehmer anspruchsmindernd zurechnen lassen muss.

Im Dezember 2018 hat sich das Oberlandesgericht Köln (Urteil vom 19. Dezember 2018, Az.: 11 U 110/16) mit der Frage beschäftigt, was ist, wenn das ausführende Unternehmen Mängel auf seine Kosten beseitigt und sich (im Nachhinein) heraus­stellt, dass die Mängel auf einen Planungsfehler beruhen. Stehen dem ausführenden Unternehmen in diesem Falle Ansprüche gegen den Planer zu?

Zum Fall

Der Bauherr beauftragte den Beklagten als Architekten mit der Planung eines Gebäudes. Ferner beauftragte er den ­Kläger als Generalunternehmer (GU) mit der Errichtung des Gebäudes. Der GU/Kläger beauftragte...

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