Neue Freiheit beim Bauen

Der Gebäudetyp E: Konzentration auf das Wesentliche

Im Neubau erschließt der Gebäudetyp E gezielte Spielräume – insbesondere bei Tragwerk, Ausbau und technischer Gebäudeausrüstung. Abweichungen sind dabei nicht nur von Normen, sondern auch von technischen Baubestimmungen möglich, solange die jeweiligen Schutzziele auf anderem Wege erreicht werden. Der Gesetzgeber hat dafür die Spielräume geschaffen. Die tab-Redaktion sprach mit Stefan Kaufmann, Product Manager – BIM Strategy & New Technologies bei Allplan GmbH, darüber, wie sich mit dem Building Information Modeling-Ansatz oder einem digitalen Zwilling die neuen Freiräume effizient, rechtssicher und sowohl ökologisch als auch ökonomisch nutzen lassen.

tab: Wie weit ist die rechtliche Umsetzung des „Gebäudetyps E“ fortgeschritten?

Stefan Kaufmann: Seit Jahren ächzt die Bauwirtschaft unter Kostendruck und Überregulierung. Hier setzt der „Gebäudetyp E“ an – als Planungsansatz für einfacheres, suffizientes Bauen. Was 2023 in Bayern mit dem „Recht auf Abweichung“ (§ 63 BayBO) begann, hat inzwischen den Sprung auf Bundesebene geschafft: Am 6. November 2024 beschloss das Bundeskabinett den Gesetzesentwurf zur zivilrechtlichen Umsetzung des Gebäudetyp-E-Modells im Bauvertragsrecht.

tab: Welche Auswirkungen hat das für die Bauwirtschaft?

Stefan...

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