Forderungen an die Politik

VDMA Stellungnahme zum Gebäudetyp E

Der VDMA bemängelt u. a. die unklare Abgrenzung zwischen „reinen Komfortstandards“ und essenziellen TGA-Themen.
Bild: Clipdealer

Der VDMA bemängelt u. a. die unklare Abgrenzung zwischen „reinen Komfortstandards“ und essenziellen TGA-Themen.
Bild: Clipdealer
Der aktuelle Gesetzesentwurf des Bundesministeriums der Justiz (BMJ), der Änderungen im Zivilrecht vorsieht, um fachkundigen Unternehmen bei anerkannten Regeln der Technik Ausnahmen zu ermöglichen, ist laut dem Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau (VDMA) ein Schritt in die richtige Richtung. Allerdings bleibe der Entwurf zum Gebäudetyp E sowie die Leitlinie des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) hinter den Erwartungen zurück.

Der Ausschluss der Sachmangelhaftung war nach Bekunden des Verbandes bereits rechtlich möglich, wurde jedoch bislang kaum umgesetzt. Daher wird von den vorgeschlagenen Änderungen keine signifikanten Auswirkungen auf die Bautätigkeit erwartet. Besonders kritisch sei die unklare Abgrenzung zwischen „reinen Komfortstandards“ und essenziellen Themen wie Energieeffizienz, Gesundheit, Hygiene, Brandschutz, Trinkwasser und Barrierefreiheit. Diese Unklarheiten müsse man dringend beseitigen, um Rechtssicherheit zu gewährleisten und die technologische Sicherheit in modernen Gebäuden zu wahren.

Die Kernforderungen des VDMA:

  • Klare Definition der „anerkannten Regeln der Technik“: Sicherstellung, dass kritische technische Anforderungen in den Bereichen Brandschutz, Barrierefreiheit, Gesundheit, Hygiene, Energieeffizienz, Luftqualität, Trinkwasser und Digitalisierung eingehalten werden.
  • Aufrechterhaltung nationaler und europäischer Sicherheitsstandards im Brandschutz für den Gebäudetyp E.
  • Einheitliche und effektive Marktüberwachung für Brandschutz- und Entrauchungsanlagen, auch für Anbieter aus Drittländern, auf EU-Ebene.
  • Barrierefreiheit als integraler Bestandteil der Gebäudegestaltung: Neubauten und Renovierungen müssen für alle Menschen, unabhängig von körperlichen Einschränkungen oder altersbedingten Bedürfnissen, zugänglich und nutzbar sein.
  • Keine Einsparungen bei Maßnahmen zur Raumluftqualität: Sicherstellung, dass die Gesundheit der Bewohner nicht beeinträchtigt wird.
  • Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik beim Trinkwasser: Schutz der Gesundheit durch strikte Normen im Sanitärbereich und bei Pumpen.
  • Keine Abweichungen von bestehenden Normen für bewährte Technologien zur Energieeffizienz, Gebäudeautomation, Digitalisierung, Warmwasserbereitung, Pumpeneffizienz, Trinkwasserqualität und Lüftungsanlagen.
  • Vermeidung langfristig höherer Kosten durch Reduzierung technischer Standards: Sicherstellung, dass Qualitätsminderungen nicht zu höheren Betriebs-, Wartungs- und Sanierungskosten führen.

Die komplette Stellungnahme wurde an das BMWSB, das BMJ sowie die zuständigen Bundestagsausschüsse versendet und kann nachfolgend eingesehen werden.

Thematisch passende Artikel:

Ausgabe 06/2012

Anerkannte Regeln der Technik

Zur Einhaltung der DIN

Als es zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer um die Mangelhaftigkeit einer Werkleistung ging, behauptete der Auftraggeber, die maßgeblichen DIN wären nicht beachtet worden. Allerdings war die...

mehr
Ausgabe 05/2014

Gibt es ungeschriebene anerkannte Regeln der Technik?

Bei der Ausführung von Werkleis­tungen spielen die anerkannten Regeln der Technik eine wesentliche Rolle. Entspricht das vom Auftragnehmer hergestellte Werk nicht den anerkannten Regeln der Technik,...

mehr

VDMA Fachverband Armaturen fordert Ende des Streits um TRWI

Anfang 2009 informierten DIN und DVGW in einer gemeinsamen Presseerklärung über ihre Vereinbarung, ein Kompendium der Technischen Regeln für Trinkwasserinstallationen (TRWI) zusammenstellen und...

mehr

ZVEI kritisiert Gesetzentwurf zum Gebäudetyp E

Das Bundeskabinett diskutierte diese Woche den Gesetzentwurf zum Gebäudetyp E. Während der Verband der Elektro- und Digitalindustrie (ZVEI) das Anliegen teilt, Bauen kostengünstiger und einfacher...

mehr
Ausgabe 09/2024

Passen der Gebäudetyp E und die EPBD 2024 zusammen?

Im Koalitionsvertrag von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP wurde 2021 vereinbart, ein „Bündnis bezahlbarer Wohnraum“ einzurichten. Dieses Bündnis legte bereits im Oktober 2022 ein umfassendes...

mehr