VDMA Stellungnahme zum Gebäudetyp E
16.09.2024
Der VDMA bemängelt u. a. die unklare Abgrenzung zwischen „reinen Komfortstandards“ und essenziellen TGA-Themen.
Bild: Clipdealer
Der aktuelle Gesetzesentwurf des Bundesministeriums der Justiz (BMJ), der Änderungen im Zivilrecht vorsieht, um fachkundigen Unternehmen bei anerkannten Regeln der Technik Ausnahmen zu ermöglichen, ist laut dem Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau (VDMA) ein Schritt in die richtige Richtung. Allerdings bleibe der Entwurf zum Gebäudetyp E sowie die Leitlinie des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) hinter den Erwartungen zurück.
Der Ausschluss der Sachmangelhaftung war nach Bekunden des Verbandes bereits rechtlich möglich, wurde jedoch bislang kaum umgesetzt. Daher wird von den vorgeschlagenen Änderungen keine signifikanten Auswirkungen auf die Bautätigkeit erwartet. Besonders kritisch sei die unklare Abgrenzung zwischen „reinen Komfortstandards“ und essenziellen Themen wie Energieeffizienz, Gesundheit, Hygiene, Brandschutz, Trinkwasser und Barrierefreiheit. Diese Unklarheiten müsse man dringend beseitigen, um Rechtssicherheit zu gewährleisten und die technologische Sicherheit in modernen Gebäuden zu wahren.
Die Kernforderungen des VDMA:
- Klare Definition der „anerkannten Regeln der Technik“: Sicherstellung, dass kritische technische Anforderungen in den Bereichen Brandschutz, Barrierefreiheit, Gesundheit, Hygiene, Energieeffizienz, Luftqualität, Trinkwasser und Digitalisierung eingehalten werden.
- Aufrechterhaltung nationaler und europäischer Sicherheitsstandards im Brandschutz für den Gebäudetyp E.
- Einheitliche und effektive Marktüberwachung für Brandschutz- und Entrauchungsanlagen, auch für Anbieter aus Drittländern, auf EU-Ebene.
- Barrierefreiheit als integraler Bestandteil der Gebäudegestaltung: Neubauten und Renovierungen müssen für alle Menschen, unabhängig von körperlichen Einschränkungen oder altersbedingten Bedürfnissen, zugänglich und nutzbar sein.
- Keine Einsparungen bei Maßnahmen zur Raumluftqualität: Sicherstellung, dass die Gesundheit der Bewohner nicht beeinträchtigt wird.
- Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik beim Trinkwasser: Schutz der Gesundheit durch strikte Normen im Sanitärbereich und bei Pumpen.
- Keine Abweichungen von bestehenden Normen für bewährte Technologien zur Energieeffizienz, Gebäudeautomation, Digitalisierung, Warmwasserbereitung, Pumpeneffizienz, Trinkwasserqualität und Lüftungsanlagen.
- Vermeidung langfristig höherer Kosten durch Reduzierung technischer Standards: Sicherstellung, dass Qualitätsminderungen nicht zu höheren Betriebs-, Wartungs- und Sanierungskosten führen.
Die komplette Stellungnahme wurde an das BMWSB, das BMJ sowie die zuständigen Bundestagsausschüsse versendet und kann nachfolgend eingesehen werden.