Abweichung von den allgemein anerkannten Regeln der Technik? Was es zu beachten gilt!

Das aktuelle Baurechtsurteil

Es gibt kaum einen Bauprozess, bei dem die allgemein anerkannten Regeln der Technik keine Rolle spielen. Diese müssen eingehalten werden. Wird davon abgewichen, liegt schon deshalb ein Mangel vor. Wie schwierig es z.B. für einen Planer ist, der Haftung zu entgehen, zeigt das Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 24.01.2025, 22 U 19/24.

Sachverhalt

Der beklagte Ingenieur war im Auftrag der Klägerin mit Planungs- und Überwachungsleistungen für den Umbau einer Schule befasst. Nach Abschluss der Arbeiten zeigte sich Schimmel. Die Klägerin machte hierfür den Beklagten verantwortlich und verlangte mit ihrer Klage Schadensersatz. Ursächlich für den Schimmel war eine nicht ausgeführte Abdichtung der Bestandsbodenplatte. Eine solche hatte der Beklagte noch in der Ausschreibung vorgesehen, aber später davon in Abstimmung mit der Auftraggeberseite abgesehen. Das Landgericht hatte die Klage abgewiesen, weil es nach Vernehmung von Zeugen...

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