Bundesrat beschließt Gesetz zur Umsetzung der RED III

Schnellere Genehmigungsverfahren bei erneuerbaren Energien

Das Gesetz zur Umsetzung der Novelle der Erneuerbare-Energien-Richtlinie 2023/2413 (RED III) wurde vom Bundesrat bewilligt und tritt unmittelbar nach der Verkündung in Kraft.
Bild: Clipdealer

Das Gesetz zur Umsetzung der Novelle der Erneuerbare-Energien-Richtlinie 2023/2413 (RED III) wurde vom Bundesrat bewilligt und tritt unmittelbar nach der Verkündung in Kraft.
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Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 11. Juli 2025 dem Entwurf für ein Gesetz zur Umsetzung der Novelle der Erneuerbare-Energien-Richtlinie 2023/2413 (RED III) zugestimmt. Damit soll die Energiewende beschleunigt werden, Wirtschaft und Kommunen erhalten Planungssicherheit und die Belange der Umwelt bleibe gewahrt. Das neue Gesetz wird wesentliche Teile der 2023 überarbeiteten Richtlinie (EU) 2018/2001 zur Förderung der Nutzung erneuerbarer Energien in nationales Recht überführen und dafür u. a. Änderungen am Immissionsschutzgesetz und am Wasserhaushaltsgesetz vornehmen. Damit setze die Bundesregierung ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um. Ziel ist es, den Ausbau Erneuerbarer Energien zu erleichtern. Das Gesetz tritt unmittelbar nach seiner Verkündung in Kraft.

Von der Richtlinie vorgesehene Beschleunigungsmaßnahmen für alle Erneuerbare-Energien-Vorhaben, z. B. Windenergie, Solarenergie, Geothermie und Wärmepumpen, auch außerhalb von Beschleunigungsgebieten, werden durch Änderungen des Bundesimmissionsschutzgesetzes und des Wasserhaushaltsgesetzes ebenfalls umgesetzt. An dem Gesetzesvorhaben waren das Bundesumweltministerium (BMUKN), das Bundeswirtschaftsministerium (BMWE) und das Bundesbauministerium (BMWSB) beteiligt.

Wichtiges Element ist die Ausweisung von sogenannten Beschleunigungsgebieten für Windenergieanlagen an Land einschließlich zugehöriger Energiespeicher am selben Standort, die im Baugesetzbuch und Raumordnungsgesetz geregelt wird. Damit können Vorhaben innerhalb dieser Gebiete in einem vereinfachten und beschleunigten Verfahren nach den neuen Bestimmungen im Windenergieflächenbedarfsgesetz genehmigt werden – digital, bürokratiearm und pragmatisch. Zugleich wird eine Anschlussregelung für Windenergieanlagen an Land an die EU-Notfall-Verordnung geschaffen, deren Genehmigungserleichterungen zum 30. Juni 2025 ausgelaufen sind.

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